Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Eine Bewilligung nach § 84 Abs. 3 StVO 1960 setzt stets voraus, dass nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern diesbezüglich ein konkretes Interesse der Straßenbenützer gegeben ist (Hinweis E 9.5.1984, 83/03/0120 und E 11.7.2001, 98/03/0210, beide mwH). An der in einer Ankün... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte mit Schreiben vom 9. März 2000, durch Vorlage konkreter Werbeinhalte abgeändert am 13. November 2000, die Anbringung zahlreicher farbiger Werbungen auf einem "Prismenwender" an einem näher bezeichneten Ort innerhalb von 100 m vom Fahrbahnrand der A2 - Südautobahn außerhalb des Ortsgebietes. Die Bezirkshauptmannschaft Baden wies den Antrag mit Spruchpunkt I. des Bescheides vom 21. November 2000 ab. Es handle sich bei allen textlich näher besc... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/03/0176 E 22. März 2001 RS 1
(hier: Hinweiszeichen "Verkehrsfunk") Stammrechtssatz Durch das Wort "Ansonsten" in § 84 Abs. 2 StVO 1960 wird eine Abgrenzung zur Regelung des Abs. 1 vorgenommen. Nur andere als im Abs. 1 dargestellte Ankündigungen unterliegen dem Verbot des Abs. 2, w... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 14. November 1995 wurde wie folgt abgesprochen: "Die Bezirkshauptmannschaft Schwaz als Straßenverkehrsbehörde weist das Ansuchen des Herrn J, auf Errichtung von 5 Hinweistafeln und zwar 1. an der Inntal-Autobahn (A-12), 1 km vor der Autobahnausfahrt in Wiesing, von Wörgl kommend, KG Wiesing, 2. an der Inntal-Autobahn (A-12), 1 km vor der Autobahnausfahrt in Wiesing, von Innsbruck kommend, KG Wiesing, diese bei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Ankündigungen über die Auffindbarkeit einer Sehenswürdigkeit können grundsätzlich von erheblichem Interesse im Sinne des § 84 Abs. 3 StVO 1960 sein. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs. 3 StVO 1960 ist aber stets (Hinweis E 24.5.1995, 94/03/0275, mit weiterem Judikaturhinweis), dass nicht bloß ein Interesse allgem... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27. Jänner 1997 wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei "um Aufstellung eines Stationszeichens für die Tankstelle auf GP 113/3, KG B, bei Strkm. 12,5 der Gerlosstraße B 165 im Gemeindegebiet von B gemäß § 84 Abs. 2 StVO 1960 abgewiesen". Über die dagegen von der beschwerdeführenden Partei erhobene Berufung wurde wie folgt entschieden: "Der Berufung wird keine Folge gegeben und der bekämpfte Bescheid mit der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs1;StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Durch das Wort "Ansonsten" in § 84 Abs. 2 StVO 1960 wird eine Abgrenzung zur Regelung des Abs. 1 vorgenommen. Nur andere als im Abs. 1 dargestellte Ankündigungen unterliegen dem Verbot des Abs. 2, wobei weiters der Abs. 3 einen Ausnahmetatbestand zum Verbot des - und zwar nur - Abs. 2 normiert. Der als A... mehr lesen...
Am 5. November 1997 stellte der Beschwerdeführer unter Anschluß eines Lageplans den Antrag auf die Bewilligung zur Errichtung zweier Hinweistafeln an der Zillertalstraße, B 169, an zwei im einzelnen beschriebenen Örtlichkeiten einerseits in der KG Stumm vor dem Zufahrtsbereich zur Schnellstraße, andererseits in der KG Distelberg bei der Abfahrt zum Gewerbegebiet Aschau, jeweils in einer näher beschriebenen Ausführung. Der Beschwerdeführer brachte hiezu im wesentlichen vor, er führe in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/22 97/03/0168 3
(hier: der ASt hat besondere örtliche Verhältnisse geltend gemacht,
die zu Verkehrsbelastungen durch "herumirrende" Verkehrsteilnehmer
führten; die Bundesstraßenverwaltung hat zum Beweis dafür, daß
keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zu erwarten sei, ein
straßenverkehrste... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist Voraussetzung, daß nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein konkretes Informationsbedürfnis besteht. Es rechtfertigt nicht jedes Interesse der Straßenbenützer eine Ausnahmegenehmigung, sondern das Interesse mu... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 3. Dezember 1996 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung um "Aufstellung von drei Ankündigungsschildern zur Fa. H", unter Anschluß eines Katasterplanes, aus welchem die vorgesehenen Standorte für die drei Schilder "in üblicher Ausführung (grün/gelb, normale Größe)" im Bereich der Kreuzung L E Landesstraße mit der L T Landesstraße ersichtlich sind. In weiterer Folge - anläßlich der von der Erstbehörde an Ort und Stelle durchgeführten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Gem § 84 Abs 3 StVO kann ein erhebliches Interesse an den zum Betrieb des ASt hinweisenden Tafeln bei den Straßenbenützern, die zum Betrieb gelangen wollen, darin gelegen sein, diesen Betrieb ohne Umwege auf kürzestem Wege zu erreichen (Hinweis E 7.3.1990, 89/03/0008). Die Beurteilung, ob nicht mehr von eine... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 92/03/0272 2
VwSlg 14049 A/1994 Stammrechtssatz Eine Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist dann nicht zu erteilen, wenn die Ankündigung lediglich die speziellen Bedürfnisse einzelner Straßenbenützer anzusprechen geeignet ist (Hinweis E 12.10.1972, 955/71, VwSlg 8296 A/1972). Andererseits ist aber... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 94/03/0275 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.4.1994, 92/03/0272), daß nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein solches an der... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 24. April 1995 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Anbringung von Hinweistafeln für ihre "Schießsportarena Zangtal" und begründete dies im wesentlichen damit, daß sie Hinweisschilder auf ihre Anlage an der B 70 bei der nächstmöglichen Ausfahrt vor dem Unterflurabschnitt der Umfahrung als unbedingt notwendig erachte, um auch Anreisende aus Richtung Köflach/Pack bei dieser Ausfahrt Richtung Schießanlage lotsen zu können. Die Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Da auch große Sportstätten für den Fremdenverkehr als Anziehungspunkt von ausübenden Sportlern und auch allfälligen Zusehern bzw Gästen von über den lokalen Bereich hinausgehender Bedeutung sein können, kann für einen Hinweis auf eine derartige Anlage zu deren leichterer Auffindbarkeit ein erhebliches Intere... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/24 94/03/0275 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.4.1994, 92/03/0272), daß nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein solches an der... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 92/03/0272 2
VwSlg 14049 A/1994 Stammrechtssatz Eine Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist dann nicht zu erteilen, wenn die Ankündigung lediglich die speziellen Bedürfnisse einzelner Straßenbenützer anzusprechen geeignet ist (Hinweis E 12.10.1972, 955/71, VwSlg 8296 A/1972). Andererseits ist aber... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Dezember 1992 wurde - soweit hier gegenständlich - der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmebewilligung zur Aufstellung der 10 m langen und 2,5 m hohen und auf den im Akt befindlichen Lichtbildern (Beilage B, Beilagen 1-7) abgebildeten Werbetafel auf dem Grundstück n/1, KG Z an der V-Landesstraße 11, deren genauer Standort sich aus dem von der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 89/02/0167 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung der im § 84 Abs 3 StVO genannten Voraussetzungen ist ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis E 19.2.1982, 81/02/0280). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993030021.X02 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Jänner 1976 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) der beschwerdeführenden Partei unter Berufung auf § 84 Abs. 3 StVO und § 14 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1975 (TNSchG), im Einvernehmen mit dem örtlichen Straßenmeister die Genehmigung zur Aufstellung einer Hinweistafel 300 m vor dem Dorfeingang von M. unmittelbar nach der Ford-Vertragswerkstätte K. mit der Aufschrift "Bank, Geldwechsel-Money exchange, Zimmernachweis, Informatio... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art83 Abs2;MRK Art6 Abs1;NatSchG Tir 1975 §14 Abs1 idF 1990/052;NatSchG Tir 1975 §14 Abs1;NatSchG Tir 1991 §15 Abs1;NatSchG Tir 1991 §15 Abs3;StVO 1960 §84 Abs3;StVO 1960 §84 Abs4;
Rechtssatz: Eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. Juli 1992 beantragte die Beschwerdeführerin die Erteilung der Bewilligung für die Anbringung einer Hinweistafel (Ausmaß 115 cm x 31 cm) mit einem internationalen Beherbergungs- und Restaurantzeichen und der Aufschrift "Hotel A" sowie der Abbildung eines Richtungspfeiles zur Wegangabe. Der Antrag bezieht sich auf die Defreggertal-Straße im Bereich der Straßeneinmündung nach St. Veit, an welcher Stelle sich bereits die Ankündigung für ein anderes Hotel befindet. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Ein besonderes Interesse der Straßenbenützer ergibt sich nicht daraus, daß von einem bestimmten Standort aus ein Hotelbetrieb nicht SICHTBAR ist. Der Umstand, daß vom Ort der Ankündigung auf einen Betrieb ein anderer, vergleichbare Leistungen anbietender Betrieb nicht gesehen werden kann, begründet ebenfalls kein besonderes Interesse der Str... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 27.4.1994, 92/03/0272), daß nicht bloß ein Interesse allgemeiner Natur an der Art der in der Ankündigung enthaltenen Information, sondern ein solches an der konkreten Information besteht. Zudem rechtfertigt nicht jedes Inter... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, "folgende Werbung (Plakat und dazugehörige Plakatwand als untrennbare Einheit) innerhalb von fünf Wochen ab Rechtskraft dieses Bescheides gemäß den §§ 84 Abs. 4 und 94b lit. b Straßenverkehrsordnung 1960, idF BGBl. Nr. 423/1990, zu entfernen: Die auf Grundstück 396 GB Jenbach befindliche Plakatwand im Ausmaß von 2,5 x 5 m, die mit Reklame für Konsumgüter beklebt ist, welche an einer Be... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs2;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1427/67 E 26. Februar 1968 RS 2 Stammrechtssatz Eine im Gegensatz zu dem im § 84 Abs 2 StVO 1960 enthaltenen generellen Verbot angebrachte Werbung oder Ankündigung ist nur dann zulässig, wenn die Behörde eine Ausnahme von diesem Verbot bewilligt hat, nicht aber schon dann, wenn ein darauf abziehender A... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. Juni 1992 beantragte der Beschwerdeführer die Erteilung der Bewilligung gemäß § 84 Abs. 3 StVO 1960 für die Anbringung von drei Hinweistafeln in Pfeilform (Ausmaß je 115 cm x 31 cm) mit der Aufschrift "Dr. A, praktischer Arzt" an näher bezeichneten Standorten an der Z-Straße und an der B-Straße außerhalb von Ortsgebieten. Gegen den Bescheid, mit dem die Bezirkshauptmannschaft die Erteilung der Bewilligung versagte, legte der Beschwerdeführer Berufung ein. Das Err... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §84 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0007 E 4. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 84 Abs 3 StVO iVm § 82 Abs 5 ergibt sich, dass es sich um eine Regelung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs handelt und somit um eine Angelegenheit der Straßenpolize... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §84 Abs3 idF 1964/1963 ;StVONov 1964;
Rechtssatz: Eine Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs 3 StVO ist dann nicht zu erteilen, wenn die Ankündigung lediglich die speziellen Bedürfnisse einzelner Straßenbenützer anzusprechen geeignet ist (Hinweis E 12.10.1972, 955/71, VwSlg 8296 A/1972). Andererseits ist aber nicht erforderlich, daß eine Ankündigung im Interesse sämt... mehr lesen...