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L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz TirolNorm
B-VG Art83 Abs2;Rechtssatz
Eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf ein "fair trial" und auf den gesetzlichen Richter kann nicht darin erblickt werden, daß die Behörde sowohl in einem Verfahren nach der StVO (hier nach § 84 Abs 3 StVO und § 84 Abs 4 StVO) als auch in einem Verfahren nach einem Naturschutzgesetz (hier nach § 14 Abs 1 Tir NatSchG 1975, nach § 15 Abs 1 Tir NatSchG 1991 und § 15 Abs 3 Tir NatSchG 1991) tätig geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992100125.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.11.2010