Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Straferkenntnis vom 21. Mai 1992 über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschwerdeführer eine Berufung erhoben, die am 21. September 1992 zur Post gegeben wurde. Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 1993, zugestellt am... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020281.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020285.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020294.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020286.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §51 Abs5;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020266.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einer näher bezeichneten Tatzeit am beschriebenen Tatort es unterlassen zu haben, ... 2. nach einem Verkehrsunfall, mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, das von ihm gelenkte Fahrzeug sofort anzuhalten und 3. die nächste Sicherheitsdienststelle ohne unnötigen Aufschub zu verständigen, obwohl ein gegenseitiger Nachweis von Name und ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Mit dem dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin am 3. Juni 1993 zugestellten hg. Beschluß vom 27. Jänner 1993, Zl. 92/03/0205-9, war das Verfahren über ihre Beschwerde gegen den Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. Juli 1992, betreffend Übertretung der Straßenverkehrsordnung, wegen unterlassener Mängelbehebung - Nichtbeibringung einer weiteren Ausfertigung ihrer ursprünglichen Beschwerde - gemäß § 33 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 VwGG eingestellt worden. In der vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §34 Abs1;VwGG §46 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030177.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe von S 14.000,-- verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 1.400,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und verwies zur Begründung: auf seine bescheidenen Einkommensverhältnisse, denen Sorgepflichten für... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/18 AW 90/02/0012 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung des Vorarlberger Grundverkehrsgesetzes - Ist einem Bestraften aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung einer Geldstrafe nicht zuzumuten besteht ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/06/12 AW 90/17/0010 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Getränkesteuergesetz - Im übrigen ist gemäß § 53 Abs 2 letzter Satz VStG idF der VStGNov 1987 mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Mit der gegen den angefochtenen Bescheid erhobenen Beschwerde verband der Beschwerdeführer den Antrag, seiner Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur Begründung: brachte er vor, er werde durch den Vollzug des angefochtenen Bescheides schlechter gestellt als vorher und sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §52 Abs2;VStG §54b;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der StVO - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 8000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt und ihm ein Verfahrenskostenbeitrag von S 810,-- vorgeschrieben. Die vom Antragstelle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt vor, er beziehe ein monatliches Einkommen von ca. S 12.000,-- und sei für seine Ehegattin sowie zwei Kinder sorgepflichtig. Ein sofortiger Vollzug der verhängten Geldstrafe (von S 1.000,-- zuzüglich S 200,-- Kostenbeitrag) würde seinen und seiner Familie notwendigen Unterhalt gefährden. Seine Vermögensverhältnisse gab er nicht bekannt. Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe samt Kostenbeitrag und Monatseinkommen ist nicht erke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 - Schon angesichts des Verhältnisses zwischen verhängter Geldstrafe (S 1000,--) samt Kostenbeitrag (S 200,--) und Monatseinkommen (S 12000,--) ist nicht erkennbar, daß mit dem Vollzug für den Beschwerdeführer (diese... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. Februar 1989 um 18.25 Uhr an einem näher bezeichneten Ort im Gemeindegebiet von Frankenburg als Lenker eines Pkws nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sein Verhalten in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort angehalten. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreihei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Nach der Lage des Beschwerdefalles käme die beantragte Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre (§ 30 Abs. 2 VwGG). Gemäß § 30 Abs. 3 VwGG hat im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Behörde den Vollzug des angefochtenen Verwaltungsaktes aufzuschieben. Aus diesen Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 erhellt, daß nur B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §13 Abs3;StVO 1960;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Gebrauchserlaubnis und straßenpolizeiliche Bewilligung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der erstinstanzliche Bescheid hinsichtlich seines Punktes 1 (Zurückweisung eines Ansuchens gemäß § 13 Abs 3 AVG) behoben, hinsichtlich der übrigen Punkte (Abw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/05/27 AW 91/03/0025 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der StVO 1960 - Der Umstand, daß dem Beschwerdeführer für den Fall des Erfolges seiner Beschwerde die von ihm bezahlte Geldstrafe und die Verfahrenskosten zurückerstattet und die Eintragung in das Strafregist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/02 AW 90/02/0032 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der Bf ist seinen Angaben nach einkommenslos und vermögenslos. Fehlt es an Exekutionsobjekten, so kann mit der Vollstreckung der Geldstrafe - in Folge Uneinbringlichkeit - für ihn... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1984 erkannte die oberösterreichische Landesregierung den Beschwerdeführer - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Linz vom 10. November 1983 - schuldig, er habe am 30. August 1982 um 15.00 Uhr in Linz auf der Freistädter Straße nächst dem Hause Nr. 4 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nach Verursachung eines Verkehrsunfalles nicht sofort angehalten. Er ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/02/0072 E 6. Juli 1984 VwSlg 11495 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Ein Autoradio darf nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird. Schlagworte Autora... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §53b Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Übertretung der Straßenverkehrsordnung - Der Bf ist seinen Angaben nach einkommenslos und vermögenslos. Fehlt es an Exekutionsobjekten, so kann mit der Vollstreckung der Geldstrafe - in Folge Uneinbringlichkeit - für ihn ein unverhältnismäßiger Nacht... mehr lesen...
Über Antrag des Beschwerdeführers erteilte ihm die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen mit Bescheid vom 24. April 1989 gemäß § 64 Abs. 1 und 2 StVO 1960 die Bewilligung zur Abhaltung sportlicher Veranstaltungen auf Straßen, und zwar dreier bestimmter Radrennen am 12., 13. und 14. Mai 1989. In diesem Zusammenhang verfügte dieselbe Behörde mit weiteren, ebenfalls unangefochten gebliebenen Bescheiden vom 24. bzw. 25. April 1989, daß gemäß § 96 Abs. 6 StVO 1960 diese vom Beschwerdeführer v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z7;B-VG Art11 Abs1 Z4;B-VG Art118 Abs3 Z3;B-VG Art15 Abs1;B-VG Art15 Abs2;StVO 1960;ÜberwachungsgebührenG 1964 §1;
Rechtssatz: Ausf zur Abgrenzung des verfassungs-(kompetenz-)rechtlichen Begriffs der "Sicherheitspolizei" gegenüber dem Begriff "aus sicherheitspolizeilichen Gründen" im Überwachungsgeb... mehr lesen...