Entscheidungen zu § 37 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-15 von 15

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/18 98/02/0097

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz erkannte mit Straferkenntnis vom 4. März 1996 den Beschwerdeführer für schuldig, er habe am 5. November 1995 um 9.12 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges 1. auf der B 202 an einer näher bestimmten Kreuzung das Gelblicht der Verkehrsampel nicht beachtet, indem er nicht vorschriftsmäßig vor der Kreuzung angehalten habe, 2. in B auf dem B.-Weg die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten, wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.05.2001

RS Vwgh 2001/5/18 98/02/0097

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Konkretisierung des gegebenen und nicht befolgten Zeichens hat lediglich den Zweck klarzustellen, ob es sich um ein nach den Abs. 1, 2 oder 3 des § 37 StVO 1960 oder um ein nach § 97 Abs. 5 StVO 1960 strafbares Verhalten handelt (Hinweis E 20.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/28 90/03/0172

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20. September 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 22.9.1988 um 09.15 Uhr als Lenker des Lkw-Zuges nn/n in Innsbruck, Burgenlandstraße, Höhe Dr. Glatz Straße, Fahrtrichtung Osten 1.) das Rotlicht der Ampelanlage mißachtet, 2.) nach der Kreuzung Amraser-See-Straße - Amraser Straße das Haltezeichen eines SWB nicht beachtet, 3.) zwischen Holland-Blumenmarkt und Araltankstelle (Amraser-See-Straße) das Ha... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1990

RS Vwgh 1990/11/28 90/03/0172

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/03/0173
Rechtssatz: Bei - im Rahmen der Verkehrsregelung gegebenen - "Haltezeichen" iSd § 37 Abs 1 bis 3 StVO handelt es sich nicht um individuelle Aufforderungen, sondern um generelle Anordnungen, deren Nichtbefolgun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/20 90/02/0030

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 17.8.1987 um 14.30 Uhr in Wien 23, in der Gutheil-Schoder-Gasse 1 Richtung Anton-Baumgartner-Straße als Lenker des Kraftfahrzeuges W nnn.nnn 1) ein Fahrzeug auf einem Schutzweg überholt, obwohl dieser weder durch Arm- noch durch Lichtzeichen geregelt wurde und 2) das deutlich sichtbar von einem Organ der Straßenaufsicht erteilte Zeichen, anzuhalten, nicht beachtet, sonder... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1 idF 1976/412 ;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5 idF 1984/253 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 8.7.1988, 88/18/0075) geforderte Konkretisierung des gegebenen und nicht befolgten Zeichens hat lediglich den Zweck klarzustellen, ob es s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

RS Vwgh 1990/6/20 90/02/0030

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1 idF 1976/412;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5 idF 1984/253 ;StVO 1960 §99 Abs4 liti idF 1976/412 ;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem von einem Organ der Straßenaufsicht gegebenen Zeichen nicht um ein Armzeichen zum Zweck der Verkehrsregelung im Sinne des § 37 Abs 1, § 37 Abs ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/7 89/03/0154

Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 26. Juli 1988 wurde Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. November 1987, um 17.55 Uhr, an einem durch eine Straße und eine zweite (einmündende) Straße bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws das Armzeichen "Halt" (ein Arm senkrecht nach oben) des auf der Fahrbahn stehenden Verkehrspostens nicht beachtet und sein Fahrzeug nicht vor der Kreuzung angehalten. Er habe dadurch die Rechtsvorschrift des § 37 Ab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.03.1990

RS Vwgh 1990/3/7 89/03/0154

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0088 E 25. Februar 1988 RS 2 Stammrechtssatz Das Gebot des § 37 Abs 3 StVO umfasst nicht nur das Anhalten im engeren Sinn, sondern bezieht sich auch darauf, dass nach einem allfälligen Anhalten solange nicht an dem Verkehrsposten vorbeigefahren (in die Kreuzung eingefahren) werden darf, als der Verkehrsposten durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.03.1990

RS Vwgh 1989/9/27 89/02/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatvorwurf, das "deutlich sichtbare Handzeichen eines Organes der Straßenaufsicht nicht befolgt" zu haben, ist unter § 97 Abs 5 StVO und nicht § 37 Abs 1 und Abs 3 StVO subsumierbar (Hinweis E 24.6.1983, 83/02/0035, E 7.9.1983, 83/03/0133, E 20.4.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1989

RS Vwgh 1988/9/21 88/03/0042

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs1;StVO 1960 §37 Abs2;StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten eine Übertretung des § 97 Abs 5 StVO zur Last gelegt, weil er das von einem Gendarmeriebeamten deutlich gegebe Haltezeichen (rotes Licht mit Anhaltestab) missachtet habe, indem er ohne Geschwindigkeitsreduktio... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/7/8 88/18/0075

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §97 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Eine Tatortumschreibung "Wien 21, Donaufelderstraße 31 bzw. 29, Richtung Hoßplatz fahrend, Kreuzung Theodor-Körner-Gasse" ist, verbunden mit einer präzisen Angabe der Tatzeit, bei den Delikten nach § 37 Abs 3 und § 97 Abs 5 StVO ausreichend. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1988

RS Vwgh 1988/2/25 87/02/0088

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3;StVO 1960 §9 Abs2;
Rechtssatz: Die Übertretungen des § 37 Abs 3 und des § 9 Abs 2 StVO schließen einander nicht aus. Die die Anhalteverpflichtung auslösenden Sachverhaltselemente sind unterschiedlich geregelt. Ein Fahrzeuglenker, der das Armzeichen eines einen Schutzweg sichernden Verkehrsposten missachtet, begeht damit noch nicht eo ipso eine Übertretun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1988

RS Vwgh 1988/2/25 87/02/0088

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3;
Rechtssatz: Beim Armzeichen eines im Rahmen der Schulwegsicherung an einem Schutzweg tätigen Verkehrspostens ist davon auszugehen, dass die Fahrbahnstelle, an der anzuhalten ist, vor dem Schutzweg gelegen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987020088.X01 Im RIS seit 22.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1988

RS Vwgh 1988/2/25 87/02/0088

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §37 Abs3;
Rechtssatz: Das Gebot des § 37 Abs 3 StVO umfasst nicht nur das Anhalten im engeren Sinn, sondern bezieht sich auch darauf, dass nach einem allfälligen Anhalten solange nicht an dem Verkehrsposten vorbeigefahren (in die Kreuzung eingefahren) werden darf, als der Verkehrsposten durch sein Armzeichen den Verkehr aufhält. (Hinweis auf E VS 8.5.1987, 85/18/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1988

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