RS Vwgh 1988/2/25 87/02/0088

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Veröffentlicht am 25.02.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §37 Abs3;

Rechtssatz

Beim Armzeichen eines im Rahmen der Schulwegsicherung an einem Schutzweg tätigen Verkehrspostens ist davon auszugehen, dass die Fahrbahnstelle, an der anzuhalten ist, vor dem Schutzweg gelegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020088.X01

Im RIS seit

22.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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