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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §37 Abs3;Rechtssatz
Beim Armzeichen eines im Rahmen der Schulwegsicherung an einem Schutzweg tätigen Verkehrspostens ist davon auszugehen, dass die Fahrbahnstelle, an der anzuhalten ist, vor dem Schutzweg gelegen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020088.X01Im RIS seit
22.11.2005Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018