RS Vwgh 1991/6/5 91/18/0052

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Veröffentlicht am 05.06.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §26 Abs5;

Rechtssatz

Unter der im § 26 Abs 5 StVO angeordneten Pflicht, einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen, ist auch die Pflicht zu verstehen, mit seinem Fahrzeug anzuhalten, wenn anders ein Vorbeifahren des Einsatzfahrzeuges nicht möglich sein sollte (Hinweis E 3.11.1977, 1806/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180052.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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