Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Gegenstand einer Zeugenaussage kann nicht eine subjektive Wertung hinsichtlich der Einschätzung der Verkehrssicherheit beim Überholen sein.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020164.X01Im RIS seit
12.09.2006