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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z25;Rechtssatz
Würden die aus einer Feuerwehrausfahrt ausfahrenden Einsatzfahrzeuge durch einen vor der Ausfahrt abgestellten PKW an der Ausfahrt gehindert, so käme es nicht darauf an, welchen Zeitverlust eine Reversiertätigkeit nach sich ziehen würde, bzw wie oft eine solche notwendig wäre, weil Einsatzfahrzeugen eine solche nicht zugemutet werden könne (vgl. dazu auch die Bestimmung des § 26 Abs 2 bis 5 StVO 1960). Vielmehr muss es den Einsatzfahrzeugen möglich sein, in einem Zug aus der Ausfahrt in die Straße einzufahren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180135.X05Im RIS seit
05.09.2006Zuletzt aktualisiert am
12.05.2010