Gemäß § 33 a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eferding vom 22. November 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zu einer bestimmten Tatzeit an einem näher bezeichneten Ort seinen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und 1.) einen vor ihm fahrenden Pkw überholt zu haben, obwohl er nicht habe einwandfrei erkennen können, daß er sein Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr wieder einordnen werde können, ohne andere Straßenbenützer zu gefährden oder zu behindern;... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;KFG 1967 §100;StVO 1960 §21 Abs1;StVO 1960 §22 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 22 Abs 1 StVO und § 100 KFG ergibt sich, daß Blinkzeichen in erster Linie als Warnzeichen dienen, um andere Verkehrsteilnehmer im Interesse der Verkehrssicherheit auf Gefahren aufmerksam zu machen. Der Lenker eines Fahrzeuges, der Blinkzeichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Auch die bescheidmäßige Berichtigung eines im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens ergangenen Bescheides (hier: durch Veränderung der Satzstellung in Ansehung des Tatvorwurfes) ist eine Verwaltungsstrafsache iSd § 33a VwGG (Hinweis B 25.2.1992, 92/04/0020; hier Ablehnung der Behandlung der Beschwerde)... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. November 1989 um 16.20 Uhr in Wien 19, Döblinger Gürtel Kreuzung Glatzgasse, als Lenker eines Kraftfahrzeuges 1. den Wechsel vom zweiten auf den ersten Fahrstreifen nicht angezeigt, wodurch sich der nachfolgende Fahrzeuglenker auf diesen Vorgang nicht habe einstellen können und gefährdet bzw. behindert worden sei, 2. das Fahrzeug für den Lenker des nachfolgenden Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §21 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020085.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Lenker eines Lkw-Zuges am 3. November 1989 gegen 7.15 Uhr an einem näher bezeichneten Ort 1. keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre; er habe bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 80 km/h nur einen Abstand vo... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §21 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §52 Z10a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020057.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 20. November 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 21. Oktober 1988 um 10.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bei der Fahrt auf der Arlberg-Bundesstraße B 316 in Innerbraz, auf der Höhe des Gasthauses Engel, in Fahrtrichtung Bludenz, obwohl es die Verkehrssicherheit nicht erfordert habe, jäh und für den Lenker eines nachfol... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §21 Abs1;StVO 1960 §3;
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß ein Gasthaus neben der Straße liegt, verhält Fahrzeuglenker noch nicht zu besonders vorsichtigem oder besonders langsamem Fahren. Schlagworte Situation erhöhter GefahrVorschriftswidriges Verhalten eines anderen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §21 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß sich das nachfolgende Fahrzeug infolge seines Bremsmanövers auf der Straße quergestellt hat, bedeutet an sich noch nicht zwingend, daß die Gefährdung oder Behinderung des nachfolgenden Fahrzeuges durch den Lenker des vorderen Fahrzeuges herbeigeführt wurde - besteht d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die wesentlichen Sachverhaltselemente bei der Übertretung des § 21 Abs 1 StVO sind 1) das jähe und für den nachfolgenden Lenker überraschende Abbremsen, 2) die Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer durch dieses Manöver und 3), daß dieses Manöver a... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §21 Abs1;
Rechtssatz: Fährt der Lenker eines Kfz mit unzulässig hoher Geschwindigkeit und bremst er bei Erkennen eines Geschwindigkeitskontrollpunktes der Gendarmerie sein Fahrzeug plötzlich ab, so kann er sich nicht mit Erfolg auf ein aus Gründen der Verkehrssicherheit bestehendes Erfordernis seines Bremsmanövers berufen, weil
Gründe: der Verke... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0156 E 23. März 1984 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zu den bei der Übertretung nach § 21 Abs 1 StVO wesentlichen Sachverhaltselementen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020102.X01 Im RIS seit 16.11.2005 mehr lesen...