Norm: StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Der Schutzzweck des § 15 Abs 2 lit a StVO dient der Sicherheit des Verkehrs im allgemeinen, sohin auch der Sicherheit von links kommender Verkehrsteilnehmer. Entscheidungstexte 2 Ob 61/94 Entscheidungstext OGH 01.09.1994 2 Ob 61/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Begründung: Am 19. Dezember 1985 ereignete sich um etwa 22,45 Uhr auf der Autobahn von München nach Salzburg im Bereich der Gefällstrecke Irschenberg auf Höhe des Autobahnkilometers 45,82 im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Verkehrsunfall, an dem der Zweitkläger Dr. Helmut H*** als Lenker des der Erstklägerin Dr. Adelheid H*** gehörigen und von ihr gehaltenen PKWs VW Polo, Kz.Nr. S 124.031, sowie der Erstbeklagte Franz K*** als Lenker des von der Zweitbeklagten Walt... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 6StVO §15 Abs2 litb
Rechtssatz: Bei Einbahnregelung darf das Gleis der in der Gegenrichtung verkehrenden Straßenbahn von anderen Verkehrsteilnehmern nicht befahren werden, sondern nur das in der Richtung der Einbahn gelegene Gleis. Entscheidungstexte 8 Ob 48/78 Entscheidungstext OGH 14.03.1978 8 Ob 48/78 Veröff: ZVR 1978/301 S 357 ... mehr lesen...
Norm: StVO §11 Abs1StVO §12 Abs1StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Unfall beim Überholen eines Personenkraftwagens, der sich zum Linksabbiegen lediglich auf dem rechten von zwei in die gleiche Richtung führenden Fahrstreifen eingeordnet hatte. Entscheidungstexte 2 Ob 233/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 2 Ob 233/76 Schlagworte SW: Auto ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2 litbStVO §17 Abs1
Rechtssatz: Kollision eines an der stehenden Straßenbahn berechtigterweise links vorbeifahrenden Personenkraftwagens mit einem Auto, das ungeachtet seines Nachrangs und trotz Sichtbehinderung unvorsichtig die Kreuzung quert. Entscheidungstexte 8 Ob 69/76 Entscheidungstext OGH 12.05.1976 8 Ob 69/76 ... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Das Rechtsüberholen des korrekten Linkseinbiegers der seine Absicht nach links einzubiegen angezeigt und sich links eingeordnet hat, wird in § 15 Abs 2 lit a StVO nicht nur gestattet, sondern geboten. Das hat zur Folge, daß dann, wenn rechts neben einem Linkseinbieger keine ausreichende Durchfahrt frei ist, der nachfolgende Verkehr warten muß, bis der Einbieger die Durchfahrt freigibt. ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 15 Abs 2 lit a StVO dient nicht nur der Flüssigkeit, sondern auch der Sicherheit des Verkehrs. Entscheidungstexte 8 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 01.10.1975 8 Ob 189/75 2 Ob 61/94 Entscheidungstext OGH 01.09.1994 2 Ob 61/94 ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Ein Fahrzeug, das die linke Fahrbahnhälfte befährt, darf deshalb allein rechts nicht überholt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 345/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 2 Ob 345/74 Veröff: ZVR 1976/37 S 40 8 Ob 156/81 Entscheidungstext OGH 01.10.1981 8 Ob 156/81 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Durch die Neufassung des § 15 Abs 2 lit a StVO durch die Novelle BGBl 1964/204 wurde die Anordnung des Rechtsüberholens auch auf den Fall des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand ausgedehnt und überdies davon abhängig gemacht, daß das Vorderfahrzeug links eingeordnet wurde. Durch dieses weitere Erfordernis wurde somit der Zeitpunkt des Rechtsüberholens bis zu dem Moment des Linkseinordnens hinausgeschoben. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §15 Abs2 litaStVO §52 lita Z1
Rechtssatz: Allgemeines Fahrverbot mit Ausnahme für Anrainer hat nicht den Zweck, einen durch ein gemäß § 15 Abs 2 lit a StVO verbotswidriges Überholen eines auf den Feldweg unerlaubt Einbiegenden entstehenden Verkehrsunfall zu verhindern. Entscheidungstexte 2 Ob 201/72 Entscheidungstext OGH 27.10.1972 2 Ob 201/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält. Entscheidungstexte 2 Ob 30/7... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 1StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2
Rechtssatz: Linkseinordnen des Fahrzeuges vor Abbiegen nach links auch dann, wenn Fahrbahn so schmal, daß rechts nicht überholt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 271/69 Entscheidungstext OGH 02.10.1969 2 Ob 271/69 8 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 01.10.1975 8 Ob 189/75 Ve... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Ein Kraftfahrer, der vor dem Linksabbiegen einen vorschriftswidrig Überholenden vorbeifahren läßt, hat von seinem Vorhaben nicht Abstand genommen und braucht den Blinker nicht abzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 110/69 Entscheidungstext OGH 22.05.1969 2 Ob 110/69 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §11 Abs2StVO 1960 §12 Abs1StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Wenn der Linksabbiegende sich vorschriftsgemäß verhalten hat, ist er zu einer neuerlichen Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs auch dann nicht verpflichtet, wenn er zur Zeit der Einleitung der Vorbereitungen zum Linksabbiegen von einem anderen Wagen links überholt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 254/68 Entsc... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1 6StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Wenn das Fahrzeug in der Straßenmitte eingeordnet wurde, ist dies auch dann ordnungsgemäß, wenn es nicht ganz parallel, sondern in einem leichten Winkel zur Fahrbahnachse steht, darauf ob das Fahrzeug rechts tatsächlich überholt werden kann, kommt es nicht an. Entscheidungstexte 2 Ob 40/69 Entscheidungstext OGH 27.02.1969 2 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIBStVO §12 Abs1StVO §15 Abs2 litaStVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Hat ein Kraftfahrer seine Absicht, auf einer Kreuzung nach links abzubiegen, rechtzeitig angezeigt und sich richtig eingeordnet, dann darf er überhaupt nicht überholt werden, wenn zum rechts Überholen kein Platz vorhanden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 178/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 17... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIBStVO §12 Abs1StVO §15 Abs2 litaStVO §16 Abs2 litc
Rechtssatz: Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Eine Anwendung des § 15 Abs 2 lit a StVO kommt nicht in Frage, wenn die Absicht, nach links einzubiegen, nicht angezeigt wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 168/68 Entscheidungstext OGH 09.07.1968 2 Ob 168/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073915 Dok... mehr lesen...
Norm: StVO §11StVO 1960 §15 Abs2 lita
Rechtssatz: Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick in den Rückspiegel überzeugen, ob er nicht von einem weiteren in der Kolonne als Letzter fahrenden Personenkraftwagenlenker überholt wird. ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2 litaStVO §16 Abs1 litb
Rechtssatz: Zum Überholen angesetzt hat derjenige, der seinen Fahrstreifen verlassen und sich mit höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende dessen Höhe genähert hat. Entscheidungstexte 2 Ob 54/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 2 Ob 54/67 Veröff: ZVR 1968/61 S 171 8 Ob 149/78 En... mehr lesen...
Norm: StVO §12 Abs1StVO §15 Abs1StVO §15 Abs2
Rechtssatz: Unter "links einordnen" im Sinne des § 15 Abs 2 lit a StVO ist nicht nur ein Wechsel auf den der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen (§ 12 Abs 1 StVO) zu verstehen, auch bei Vorhandensein nur eines Fahrstreifens hat derjenige, der links abzubiegen beabsichtigt, möglichst nahe an die Fahrbahnmitte heranzufahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2StVO §20 Abs1
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, durch Verringerung der Geschwindigkeit des überholten Fahrzeuges eine konkrete Gefahr von irgendwelchen Verkehrsteilnehmern abzuwenden, so ist der Lenker des überholten Fahrzeuges gemäß § 20 Abs 1 StVO verpflichtet, seine Geschwindigkeit entsprechend herabzusetzen. Entscheidungstexte 11 Os 241/63 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: StVO §15 Abs2
Rechtssatz: Der bevorstehende Überholvorgang ist anzuzeigen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Ob letzteres zutrifft, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen, wohl aber immer dann zu bejahen, wenn sich der zu überholende Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält. Entscheidungstexte 11 Os 124/62 Entscheidungstext OGH 14.06... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIdStVO §15 Abs2 litb
Rechtssatz: Überholen der Straßenbahn durch ein Auto auf der falschen (linken) Seite ohne Notwendigkeit; kein Mitverschulden des auf der anderen Seite entgegenkommenden getöteten Radfahrers, weil er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht rechnen mußte. Entscheidungstexte 2 Ob 899/54 Entscheidungstext OGH 03.12.1954 2 Ob 899/54 ... mehr lesen...