Norm
ABGB §1311 IIbRechtssatz
Allgemeines Fahrverbot mit Ausnahme für Anrainer hat nicht den Zweck, einen durch ein gemäß § 15 Abs 2 lit a StVO verbotswidriges Überholen eines auf den Feldweg unerlaubt Einbiegenden entstehenden Verkehrsunfall zu verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0027603Dokumentnummer
JJR_19721027_OGH0002_0020OB00201_7200000_001