Norm
ABGB §1304 BIIdRechtssatz
Überholen der Straßenbahn durch ein Auto auf der falschen (linken) Seite ohne Notwendigkeit; kein Mitverschulden des auf der anderen Seite entgegenkommenden getöteten Radfahrers, weil er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nicht rechnen mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0027196Dokumentnummer
JJR_19541203_OGH0002_0020OB00899_5400000_001