RS OGH 1968/9/26 2Ob178/68, 2Ob74/79

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Veröffentlicht am 26.09.1968
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Norm

StVO §7 Abs1 IIB
StVO §12 Abs1
StVO §15 Abs2 lita
StVO §16 Abs2 litc

Rechtssatz

Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 178/68
    Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 178/68
  • 2 Ob 74/79
    Entscheidungstext OGH 03.07.1979 2 Ob 74/79
    nur: Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. (T1)

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073529

Dokumentnummer

JJR_19680926_OGH0002_0020OB00178_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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