Norm
StVO §7 Abs1 IIBRechtssatz
Hat sich ein Kraftfahrer an einer Kreuzung zum Abbiegen nach links richtig eingeordnet, dann darf er nicht links sondern nur rechts überholt werden. Nach § 16 Abs 2 lit c StVO 1960 dürfen auf Vorrangstraßen nur geradeausfahrende Fahrzeuge links überholt werden, nicht aber zum Abbiegen nach links eingeordnete Fahrzeuge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073529Dokumentnummer
JJR_19680926_OGH0002_0020OB00178_6800000_001