Norm
StVO §15 Abs2 litaRechtssatz
Durch die Neufassung des § 15 Abs 2 lit a StVO durch die Novelle BGBl 1964/204 wurde die Anordnung des Rechtsüberholens auch auf den Fall des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand ausgedehnt und überdies davon abhängig gemacht, daß das Vorderfahrzeug links eingeordnet wurde. Durch dieses weitere Erfordernis wurde somit der Zeitpunkt des Rechtsüberholens bis zu dem Moment des Linkseinordnens hinausgeschoben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073902Dokumentnummer
JJR_19731106_OGH0002_0080OB00198_7300000_001