Entscheidungsgründe: Am 16.02.2005 ereignete sich in Oberpullendorf auf Höhe der Hauptstraße 11 ein Verkehrsunfall, an dem E***** W***** als Lenkerin des dem Kläger gehörigen BMW 525 TDS, Kennzeichen *****, und die Erstbeklagte mit dem vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Renault Megane, Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die klagende Partei begehrte unter Behauptung des Alleinverschuldens der Erstbeklagten Euro 789,02 an Sachsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295ABGB §1304StVO §10StVO §14
Rechtssatz: Wer in einer Einbahnstraße entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung fährt, kann einen Vorrang nicht für sich beanspruchen, auch wenn die Rückwärtsfahrt erlaubterweise geschieht. Auch das zulässige Rückwärtsfahren erfordert besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer. Das Verschulden eines unaufmerksam Rückwärtsfahrenden ist in der Regel schwerer zu werten als das... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Oktober 1997, GZ 18 E Vr 1631/96-28, wurde Manfred S***** unter anderem des "Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1, Abs 3 und Abs 4 (zweiter Deliktsfall) StGB" schuldig erkannt, weil er im Rausch (§ 81 Z 2 StGB) als Lenker eines PKWs dadurch, daß er nicht am rechten Fahrbahnrand fuhr und deshalb mit dem entgegenkommenden PKW des (gleichfalls verurteilten) Andreas B***** zusammenstieß, fahrlässig zwei... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Von jedem Kraftfahrer muß verlangt werden, daß er auch in (vermeintlich) gefährlichen Situationen in der Lage bleibt, maßhaltende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, und zu überstürztem, allenfalls (sonst allgemein) gröblich verkehrswidrigem Verhalten (wie etwa dem Überfahren einer Sperrlinie in den einzigen für den Gegenverkehr bestimmten Fahrstreifen) ohne Schuldvorwurf erst dann Zuflucht nehmen darf, wenn die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1983 ereignete sich um 17,35 Uhr auf der Stroheimer-Bezirksstraße bei Km 6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Karl L*** als Lenker des PKW der Klägerin mit dem Kennzeichen O 209.766 und der Erstbeklagte als Lenker des LKW mit dem Kennzeichen O 81.245 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. Februar 1984 ereignete sich gegen 14.45 Uhr auf der Schoberpaßbundesstraße 113 beim Km 20,6 (Freilandgebiet) ein Verkehrsunfall, an dem Otto M*** als Lenker des aus dem Sattelzugfahrzeug mit dem Kennzeichen O 126.585 und dem Sattelanhänger mit dem Kennzeichen O 986.784 bestehenden Sattelkraftfahrzeuges des Klägers und die Erstbeklagte als Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen W 321.168 beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Halter, die Drittbeklagte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 8. 1979 ereignete sich gegen 10:25 Uhr auf der niederösterreichischen Landeshauptstraße 42 im Bereich der Kreuzung mit einer von Engelsdorf nach Maigen führenden Straße ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Motorrades mit dem Kennzeichen ***** und die Erstbeklagte als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** beteiligt waren. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer des letztgenannten Kraftfahrzeugs. Der au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11 Abs1StVO §2 Abs1 Z6StVO §10StVO §20 Abs1 ID
Rechtssatz: Kein meßbares Mitverschulden desjenigen, der, um einem grob gegen das Gebot des Fahrens auf halbe Sicht verstoßenden Verkehrsteilnehmer auszuweichen, sein Fahrzeug zum Teil auf dem Bankett anhält wodurch es wegen des nachgebenden Erdreichs umkippt. Entscheidungstexte 8 Ob 22/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1bStVO §10
Rechtssatz: Ein Verkehrsteilnehmer darf unter normalen Verhältnissen darauf vertrauen, daß ein entgegenkommender Fahrzeuglenker vorschriftsmäßig ausweichen werde. Entscheidungstexte 8 Ob 265/82 Entscheidungstext OGH 20.01.1983 8 Ob 265/82 Veröff: ZVR 1984/72 S 75 Schlagworte SW: Auto Europe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10StVO §15StVO §17
Rechtssatz: Bei schmalen - nicht einmal zwei Fahrstreifen aufweisenden - Straßen, dienen Erweiterungen nach einer Fahrbahnseite hin (sogenanntes "Ausweichen") dazu, sowohl das Ausweichen im Begegnungsverkehr (vgl ZVR 1964/71) als auch das Überholen zu erleichtern. Wer im Bereich einer solchen Erweiterung nach rechts auslenkt und durch Betätigung des rechten Blinkers zum Überholen auffordert, muß all... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Bei einem Zugfahrzeug mit Anhänger ist in einer Kurve mit einem teilweisen Ausschwenken dieses Anhängers besonders beim Abbremsen zu rechnen. Entscheidungstexte 8 Ob 151/77 Entscheidungstext OGH 19.10.1977 8 Ob 151/77 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Bei Ungewißheit, ob in der Bewegung ein gefahrloses Begegnen möglich sein werde, darf überhaupt nicht in eine Engstelle eingefahren werden. Entscheidungstexte 11 Os 41/73 Entscheidungstext OGH 31.08.1973 11 Os 41/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0073500 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §17StVO §89
Rechtssatz: Keine Anwendung der Vorschriften des § 17 StVO, wenn kein Hindernis nach § 89 StVO vorliegt, an dem vorbeigefahren werden soll (so schon ZVR 1965/190). Entscheidungstexte 2 Ob 77/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 77/72 Veröff: ZVR 1974/8 S 9 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §89
Rechtssatz: Schotterablagerungen - kein Hindernis im Sinne des § 89 StVO. Entscheidungstexte 2 Ob 77/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 77/72 Veröff: ZVR 1974/8 S 9 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0073591 Dokumentnummer JJR_19720706_OGH0002_0020... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §20 IDStVO §20 IC1
Rechtssatz: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, die nicht volle zwei Fahrstreifen (fünf Meter) aufweisen, hängt davon ab, ob im Einzelfall eine gefahrlose Begegnung mit allenfalls entgegenkommenden Fahrzeugen möglich sein wird. Ein allgemeines Gebot des Fahrens auf halbe Sicht besteht nicht (unter Ablehnung von Dittrich-Veit-Schuchlenz StVO 3.Auflage Anmerkung 41 zu § 20). E... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Eine Ausweichbewegung ist ausreichend, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortzusetzen vermag. Entscheidungstexte 2 Ob 112/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 112/71 2 Ob 201/71 Entscheidungstext OGH 21.10.1971 2 Ob 201/71 Veröff: ZVR 1972/109 S 108 ... mehr lesen...
Norm: StVO §3 B1aStVO §7 IIIBStVO §7 IIDaStVO §10
Rechtssatz: Von einem entgegenkommenden Fahrzeug ist, selbst wenn es zunächst aus irgendeinem Grund nicht die ihm zukommende Fahrbahnhälfte benützt, die Rückkehr auf seine rechte Fahrbahnhälfte zu erwarten, es wäre denn, daß sich aus besonderen Gründen das Gegenteil ergibt. Entscheidungstexte 11 Os 50/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 ... mehr lesen...
Norm: StVO §10StVO §52 Z5
Rechtssatz: Die Einfahrt des an sich Wartepflichtigen in eine Brücke zu einer Zeit, zu der das sich von der anderen Seite der Brücke nähernde Fahrzeug noch nicht sichtbar war, verstößt nicht gegen die mit dem Verbotszeichen nach § 52 Z 5 StVO angeordnete Wartepflicht bei Gegenverkehr. Entscheidungstexte 8 Ob 59/71 Entscheidungstext OGH 27.04.1971 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §10
Rechtssatz: Wenn auf einer 3,5 Meter breiten Straße für ein 1,54 Meter breites entgegenkommendes Fahrzeug noch 1,98 Meter Platz verbleibt, ist das Ausweichen (bei fünfzehn bis zwanzig km/h) ausreichend; dazu darf auch die Böschung benützt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 12/70 Entscheidungstext OGH 05.02.1970 2 Ob 12/70 Veröff: ZVR 1971/4 S 9 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IaStVO §10
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 2 und 10 StVO haben vor allem den Zweck, bei Begegnung von Fahrzeugen die Gefährdung von deren Insassen hintanzuhalten. Entscheidungstexte 11 Os 32/69 Entscheidungstext OGH 02.10.1969 11 Os 32/69 8 Ob 74/86 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 8 Ob 74/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen zwei Personenkraftwagen - Fahrern, von denen der eine nach Kurvenschneiden vor der Begegnung noch auf seine Fahrbahnhälfte ausweichen kann, während der andere die Fahrbahnmitte geringfügig überschritt, sein Fahrzeug auf schneebedeckter Fahrbahn bremst und gleichzeitig nach rechts verreißt. Entscheidungstexte 2 Ob 1... mehr lesen...
Norm: StVO §10
Rechtssatz: Einem entgegenkommenden Fahrzeug darf nicht erst knapp vor der Begegnung ausgewichen werden (so schon ZVR 1964/193). Entscheidungstexte 2 Ob 133/69 Entscheidungstext OGH 23.05.1969 2 Ob 133/69 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0073594 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs2 IIIBStVO 1960 §10
Rechtssatz: An einem Verkehrshindernis auf der rechten Fahrbahnhälfte darf trotz Gegenverkehr vorbeigefahren werden, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet und die erforderliche Vorsicht eingehalten wird. Entscheidungstexte 2 Ob 88/69 Entscheidungstext OGH 13.05.1969 2 Ob 88/69 Veröff: ZVR 1970/18 S 35 ... mehr lesen...
Norm: StVO §2 Abs1 Z1StVO §2 Abs1 Z6StVO §10
Rechtssatz: Berechtigung des Kraftfahrzeuglenkers, beim Ausweichen einen die Straße rechts begrenzenden Grasstreifen zu benützen. Entscheidungstexte 2 Ob 247/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 247/68 2 Ob 12/70 Entscheidungstext OGH 05.02.1970 2 Ob 12/70 Beisatz: Böschun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zugunsten eines Personenkraftwagen - Fahrers, der mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Brücke mit glattem und nassem Holzboden einfährt, um eine halbe Sekunde zu spät zu bremsen beginnt und mit einem Lastkraftwagen kollidiert, dessen Fahrer unvorsichtig und nicht rechts gefahren ist und die Brückenausfahrt versperrt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 Abs2 IIICStVO §10
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein entgegenkommendes Fahrzeug mit den linken Rädern die Fahrbahnmitte in geringem Ausmaß überfährt, wobei ein gefahrloses Kreuzen der Fahrzeuge noch möglich erscheint, verpflichtet den Lenker nicht zu außergewöhnlichen Abwehrmaßnahmen, wie etwa Ausweichen nach links oder Flucht auf einen an die Straße angrenzenden Parkplatz. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §10
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 bei einem Begegnungsunfall zwischen einem Lastkraftwagen und einem Personenkraftwagen zugunsten des bergwärts entlang einem Abgrund fahrenden Lastkraftwagens. Entscheidungstexte 2 Ob 26/67 Entscheidungstext OGH 02.02.1967 2 Ob 26/67 Veröff: ZVR 1967/215 S 266 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §10
Rechtssatz: Keine allgemeine Pflicht des Bergabfahrenden, dem Berganfahrenden den Weg freizugeben. Der Berganfahrende darf aber vom Bergabfahrenden weitestgehende Rücksichtnahme auf seine vergleichsweise weitaus schwierigere Situation erwarten. Entscheidungstexte 2 Ob 26/67 Entscheidungstext OGH 02.02.1967 2 Ob 26/67 Veröff: ZVR 1967/215 S 266 ... mehr lesen...