Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Kein meßbares Mitverschulden desjenigen, der, um einem grob gegen das Gebot des Fahrens auf halbe Sicht verstoßenden Verkehrsteilnehmer auszuweichen, sein Fahrzeug zum Teil auf dem Bankett anhält wodurch es wegen des nachgebenden Erdreichs umkippt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0026956Dokumentnummer
JJR_19830609_OGH0002_0080OB00022_8300000_001