Norm
StVO §7 Abs2 IIIBRechtssatz
Der Umstand, daß ein entgegenkommendes Fahrzeug mit den linken Rädern die Fahrbahnmitte in geringem Ausmaß überfährt, wobei ein gefahrloses Kreuzen der Fahrzeuge noch möglich erscheint, verpflichtet den Lenker nicht zu außergewöhnlichen Abwehrmaßnahmen, wie etwa Ausweichen nach links oder Flucht auf einen an die Straße angrenzenden Parkplatz.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0074255Dokumentnummer
JJR_19670623_OGH0002_0020OB00194_6700000_001