Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und AR Angelika Neuhauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei F*****, vertreten durch Mag. Gerald ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Margit R*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Pensionsversicherungsanstalt, 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1, wegen Witwenpension und Ausgleichszulage, über den außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Diana D*****, vertreten durch Dr. Michael Drexel, MBA, Rechtsanwalt in Graz, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Untersuchungshaft. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 10. 3. 2000 wurde er zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die erlittene Vorhaft vom 3. 8. 1999, 17.00 Uhr, bis 10. 3. 2000, 13.00 Uhr, wurde gemäß § 38 StGB auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet. Seit 10. 3. 2000 befindet sich der Kläger in Strafhaft. Der Kläger befand sich vom 3. 8. 1999 bis 10. 3. 2000 in Unt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 46 Abs 1 ASGG ist eine außerordentliche Revision nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist. Nach Paragraph 46, Absatz eins, A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen der Ansicht des Revisionswerbers nicht zulässig. In der Entscheidung SSV-NF 2/1 = JBl 1988, 473 hat der Oberste Gerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass jedenfalls dann, wenn Gegenstand der Sozialrechtssache ausschließlich der Streit über die Pflicht des Klägers zum Rückersatz einer unbestrittenermaßen zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung ist, keine "wiederkehrende Leistung" im Sinne d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 253b Abs 2 ASVG und die Rückzahlungspflicht des Klägers zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Wegfall der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß Paragraph 253 b, Absatz 2,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem Revisionsantrag folgt, dass sich die außerordentliche Revision des Klägers gegen die Bejahung der Rückersatzpflicht im Gesamtausmaß von S 29.154,40 richtet. Im hierin enthaltenen Umfang von S 14.798,54 ist sie daher schon deshalb zurückzuweisen, weil das Ersturteil in diesem Umfang mangels Berufung durch den Kläger in Teilrechtskraft erwuchs und demzufolge auch nicht mehr Gegenstand des Berufungsurteils war. I... mehr lesen...
Norm: ASVG §107BSVG §73B-KUVG §49GSVG §76
Rechtssatz: Die Grundsätze des Judikats 33 neu (SZ 11/86) können im Zusammenhang mit der in mehreren Sozialversicherungsgesetzen ausdrücklich geregelten Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (§ 107 ASVG, § 76 GSVG, § 72 BSVG, § 49 B-KUVG ua) keine Anwendung finden. Hat ein Zahlungsempfänger einen im Gesetz vorgesehenen Rückforderungstatbestand verwirklicht, kann er sich nicht mehr auf Gutgl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach die beklagte Partei gemäß § 107 Abs 1 ASVG zur Rückforderung der zu Unrecht gezahlten Alterspension und Ausgleichszulage berechtigt ist, weil die Klägerin den Überbezug durch bewusste Verschweigung maßgebender Tatsachen, nämlich Aufenthalt in Strafhaft und U-Haft, herbeigeführt hat, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits im Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 18. 2. 1999 dargelegt wurde, betrifft das hier zu beurteilende Klagebegehren nur die Frage der Verpflichtung zum Rückersatz einer zu Unrecht empfangenen Versicherungsleistung (§ 65 Abs 1 Z 2 ASGG), sodaß die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG nur bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage zulässig ist. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 16. 3. 1999 sein Urteil du... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei seit 1. 7. 1991 eine Erwerbsunfähigkeitspension und eine Ausgleichszulage. Am 13. 3. 1997 erließ die beklagte Partei gemäß § 194 GSVG einen Bescheid, wonach die Höhe der Ausgleichszulage (§ 149 GSVG) ab 1. 7. 1991 neu festgesetzt wurde (Punkt 1. des Bescheides). Weiters wurde im Punkt 2. des Bescheides ausgesprochen, daß der Überbezug von S 86.384,10 zurückgefordert (§ 76 GSVG) und die zu Unrecht bezogene Geldleistung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Jeder Anspruch mit Einkommenscharakter, der einem Pensionsberechtigten auf vertraglicher... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatlichen Bruttopension der Klägerin von 13.710 S ab 1.1.1989 3.879,20 S wegen eines Erwerbseinkommens ruhten (§ 94 ASVG) und forderte den Überbezug von 52.679,20 S wegen Verletzung der Meldepflicht (§ 40 ASVG) in monatlichen Teilbeträgen von 1.000 S zurück (§ 107 ASVG), die von der monatlichen Leistung abgezogen würden. Mit Bescheid vom 22.1.1991 sprach die Beklagte aus, daß von der monatlic... mehr lesen...
Norm: ASGG §65 Abs1 Z2ASGG §71 Abs1GSVG §76
Rechtssatz: Bei einem kombinierten Entziehungsbescheid und Rückforderungsbescheid ist der die Leistung entziehende (oder neue festsetzende) Teil von jenem über die Rückforderung inhaltlich trennbar: Wendet sich der Kläger nur gegen die Rückforderung, so tritt auch nur dieser Teil außer Kraft. Entscheidungstexte 10 ObS 56/96 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: BSVG §18BSVG §72GSVG 20GSVG §76
Rechtssatz: Auf Angaben, die die erstmalige Festsetzung und nicht den Fortbestand von Leistungen betreffen, ist § 18 BSVG nicht anwendbar. Im Falle der Unrichtigkeit solcher Angaben reicht für den Rückforderungsanspruch des Versicherungsträgers gemäß § 72 BSVG nicht bereits leichte Fahrlässigkeit des Versicherten aus, sondern kann sich der Versicherungsträger insoweit nur auf das Vorliegen bewußt unwahrer A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 26.Juni 1989 wurde der Anspruch des am 1.September 1927 geborenen Klägers auf eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 270 iVm § 253 b ASVG ab 1.April 1989 anerkannt. Die Leistung betrug ab 1.April 1989 monatlich S 8.798,10. Der Bescheid enthält folgende Belehrung: "Zur Beachtung. Bezüglich der gesetzlichen Meldepflicht siehe beiliegendes Informationsblatt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat von der beklagten Partei vom 1.10.1988 bis 24.5.1989 Kranken- und Familiengeld von 110.263,70 S empfangen. Strittig ist, ob es sich dabei um zu Unrecht erbrachte Versicherungsleistungen handelt und ob die beklagte Partei berechtigt ist, diese Geldleistungen vom Kläger zurückzufordern. Mit Bescheid vom 11.12.1989 stellte die beklagte Partei fest, daß der Kläger verpflichtet sei, ihr diesen Betrag binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheides ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei und von einem jugoslawischen Versicherungsträger eine Pension. Die jugoslawische Pension wird auf ein Konto der Klägerin bei einer jugoslawischen Kreditunternehmung überwiesen. Die beklagte Partei setzte die der Klägerin im Monat gebührende Ausgleichszulage mit Bescheid vom 6.5.1983 ab 1.1.1983 mit 1.144,70 S und mit Bescheid vom 7.11.1984 ab 1.3.1984 mit 1.544,20 S und ab 1.7.1984 mit 1.622,90 S fest, wobei jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem am 11.11.1931 geborenen Kläger wurde auf Grund seines Antrages vom 2.12.1986 vom beklagten Arbeitsamt die Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SUG für die Zeit vom 2.12.1986 bis 30.11.1991 zuerkannt. Unter Berücksichtigung der vom Kläger bezogenen Knappschaftspension von monatlich S 4.286,-- bzw. S 4.568,-- (ab 1.1.1987) betrug die Sonderunterstützung zunächst S 10.591,-- und ab 1.1.1987 S 10.874,-- monatlich. Ab 1.1.1988 brachte die beklagte Partei die... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs8. GSVG §76
Rechtssatz: Die Beweislast für ein die Ausgleichszulage verminderndes Einkommen des Klägers trifft die Versicherungsanstalt. Entscheidungstexte 10 ObS 259/89 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 10 ObS 259/89 10 ObS 70/98g Entscheidungstext OGH 09.06.1998 10 ObS 70/98g ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der mit seiner Ehefrau im gemeinsamen Haushalt lebt, bezieht von der beklagten Partei seit 25.11.1977 die Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 7.2.1983 wurde ihm ab 1.3.1982 die Ausgleichszulage zur Pension gewährt. Auf der Rückseite des Bescheides befand sich eine Belehrung, in der darauf hingewiesen wurde, daß bei Bezahlung einer Ausgleichszulage Änderungen des Nettoeinkommens sowie Veränderungen der Einkünfte der im Richtsatz berücksichtigten Fami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. Juli 1960 geborene, seit Geburt geistig behinderte Kläger ist im Förderungsdorf Sollenau untergebracht. Mit Verfügung der NÖ. Landesregierung vom 3. Jänner 1979, VII/1-F-15.065/14-1978 wurde ihm Hilfe für Behinderte ab 1. Jänner 1979 durch Tragung der Kosten für die Unterbringung im Karl-Ryker-Dorf in Sollenau in der Höhe von S 528,-- täglich gewährt. Die beklagte Partei gewährte dem Kläger mit Bescheid vom 14. September 1978 über das 18. Lebensjahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In seinem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension vom 19. Februar 1981 gab der Kläger unter anderem an, die selbständige Erwerbstätigkeit in der Land(Forst)wirtschaft (Eigengrund im Ausmaß von 6,077 ha) am 1. Februar 1981 durch Verpachtung aufgegeben zu haben. Er habe den Betrieb seit 9. November 1949 selbständig geführt und sei bis 9. August 1976 Eigentümer von 3/8, seit 10. August 1976 von 5/8 des Eigengrundes. Seit 27. Oktober 1975 seien die restlichen 3/8 vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei gewährt dem Kläger auf Grund seines Antrags vom 17. Februar 1979 seit 1. März 1979 die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. In dem Bescheid vom 9. April 1979 über die Gewährung der Alterspension stellte sie zugleich die dem Kläger ab 1. März 1979 gebührende Ausgleichszulage mit S 1.323,50 monatlich fest, wobei sie Einkommen des Klägers aus einem von ihm gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb berücksichtigte. Auf Grund d... mehr lesen...
Norm: GewO 1859 §55GSVG
Rechtssatz: Für die
Begründung: der Kammermitgliedschaft als auch der Versicherungspflicht kommt es nicht auf den (faktischen) selbständigen Betrieb eines Unternehmens, sondern auf die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines Unternehmens an (hier: Abwesenheitskurator der den Betrieb führt). Entscheidungstexte 10 ObS 264/88 Entscheidungstext OGH 22.11.1988... mehr lesen...