Norm
ASGG §65 Abs1 Z2Rechtssatz
Bei einem kombinierten Entziehungsbescheid und Rückforderungsbescheid ist der die Leistung entziehende (oder neue festsetzende) Teil von jenem über die Rückforderung inhaltlich trennbar: Wendet sich der Kläger nur gegen die Rückforderung, so tritt auch nur dieser Teil außer Kraft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106400Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_010OBS00056_9600000_001