Im Beschwerdefall ist folgender Sachverhalt unstrittig: Der Beschwerdeführer war als selbständiger Rechtsanwalt zwischen dem 1. September 2000 und dem 31. Jänner 2004 über eigenen Antrag in der Krankenversicherung gemäß § 14a GSVG selbstversichert. Ab 1. Februar 2004 hat der Beschwerdeführer gegenüber der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich einen Rentenanspruch und ist weiterhin bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt krankenversichert. Für das Jahr 2001 wurden dem Bes... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §113 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs7;GSVG 1978 §25a;GSVG 1978 §5;
Rechtssatz: § 25 Abs. 7 GSVG setzt für den Übergang einer vorläufigen Beitragsgrundlage gemäß § 25a GSVG in eine endgültige Beitragsgrundlage voraus, dass die vorläufige Beitragsgrundlage zum Stichtag (§ 113 Abs. 2 GSVG) noch nicht nachbemessen ist. Es kommt für die Nachbemessung demnach auf de... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. Mai 1997 beantragte die Beschwerdeführerin bei der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt die Höherreihung in der Krankenversicherung ("Geldleistergruppe"). Mit Eingabe vom 29. Februar 2004 beantragte die Beschwerdeführerin die Rückerstattung von Höherversicherungsbeiträgen in der Krankenversicherung. Sie legte dar, dass sie auf Grund der gemäß § 25a Abs. 4 GSVG geleisteten Höherreihungsbeiträge in den Jahren 1998 bis 2001 insgesamt Krankenversicherungsbe... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASRÄG 1997;GSVG 1978 §25 idF 1998/I/139;GSVG 1978 §25a idF 1998/I/139;GSVG 1978 §85 Abs3 idF 1998/I/139;
Rechtssatz: Wie § 85 Abs. 3 zweiter Satz GSVG erweist, ist die Nachbemessung im Sinne des § 25 GSVG für die Unterscheidung zwischen Sachleistungsberechtigung und Geldleistungsberechtigung im Jahr der Nachbemessung ohne Bedeutung; diese Un... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §25a;GSVG 1978 §41;
Rechtssatz: Weder § 25a GSVG noch eine andere Bestimmung des GSVG sieht vor, dass der von Sachleistungsberechtigten für die Inanspruchnahme von Geldleistungen entrichtete erhöhte Beitrag gemeinsam mit dem Krankenversicherungsbeitrag den von der Höchstbeitragsgrundlage zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrag nicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer meldete am 14. Oktober 1996 beim Magistrat der Stadt Wien die Ausübung des Handelsgewerbes, beschränkt auf den Handel mit Türen und Fenstern, deren Bestandteilen und Zubehör, an und erhielt für diese Tätigkeit einen Gewerbeschein. Mit 12. Juli 1999 wurde diese Gewerbeberechtigung, nachdem sie vom Beschwerdeführer zurück gelegt worden war, gelöscht. Der Steuerberater des Beschwerdeführers teilte der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt mit Schreiben vom 2... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §113 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs2;GSVG 1978 §25 Abs6;GSVG 1978 §25 Abs7 idF 1998/I/139;GSVG 1978 §25a;GSVG 1978 §26 Abs1;
Rechtssatz: Wurde eine Nachbemessung zum Stichtag noch nicht durchgeführt, ist nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut die gemäß § 25a GSVG ermittelte vorläufige Beitragsgrundlage als (endgültige) Beitragsgrundlage gemäß Abs. 2 heranzuzieh... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. Juni 1997 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt fest, dass die monatliche Beitragsgrundlage in der Kranken- und Pensionsversicherung des Beschwerdeführers für das Kalenderjahr 1994 gemäß § 25a GSVG iVm § 25 GSVG 42.000,-- S und für das Kalenderjahr 1997 gemäß § 25 GSVG 47.600,-- S betrage. Begründend führte sie dazu aus, dass der Beschwerdeführer auf Grund seiner Mitgliedschaft zur Kammer der gewerblichen Wirtschaft seit 6. August 1992 der Pflichtve... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §10 Abs8;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §36;GSVG 1978 §25 idF 1996/412;GSVG 1978 §25a idF 1989/643;
Rechtssatz: Der Abzug des Sanierungsgewinnes ist seit der Regelung des § 36 EStG 1988 Teil der Einkommensermittlung. Er ist gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 nach Verlustausgleich sowie nach Abzug der Sonder... mehr lesen...
Aus der Aktenlage ergibt sich der folgende - unstrittige - Sachverhalt: Der Beschwerdeführer - ein Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten - war im Zeitraum vom 1. März 1957 bis Februar 1971 beim Land Steiermark als Vertragsbediensteter (Oberarzt im Landeskrankenhaus) beschäftigt. Im Anschluss an dieses der Vollversicherung nach dem ASVG unterlegene Dienstverhältnis versicherte sich der Beschwerdeführer in der Pensionsversicherung weiter (§ 17 ASVG). Am 1. Juni 1995 tr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AVG §38;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §25a;
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Beitragspflicht bzw. die Beitragsgrundlagen setzt weder eine gesonderte Entscheidung über die Versicherungspflicht noch einen gesonderten Abspruch der Einspruchsbehörde darüber voraus; die Frage der Versicherungspflicht ist bei der Entscheidung über die Beitrags... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Chemiearbeiter in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses in die dortige Sozialversicherung einbezogen. Im Jahre 1994 erzielte er aus dieser Tätigkeit ein Jahresbruttoeinkommen von DM 45.041,--, im Jahr 1995 DM 46.631,-- und Jahr 1996 DM 47.559,--. Seit 16. November 1994 übt der Beschwerdeführer in Österreich ein Gewerbe aus und unterliegt ab diesem Zeitpunkt als Mitglied der Oberösterreichischen Wirtschafts... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0520402066/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: 31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art14c litb;31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art14d Abs2;ASVG §4 Abs1 Z1;ASVG §4 Abs2;EURallg;GSVG 1978 §25 Abs4;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §25a;GSVG 1978 §26 Abs3 Z1;GSVG 1978 §26 Abs4;
Rechtssatz: Eine Person, die eine Arbeitnehmertätigkeit in der BRD und ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. März 1991 stellte die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt fest, daß die Beschwerdeführerin vom 2. August 1990 bis auf weiteres gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG in der Pensionsversicherung pflichtversichert sei; Beitragspflicht bestehe gemäß § 27 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2, 5 und 7 GSVG vom 1. August 1990 bis auf weiteres. Gleichzeitig wurde festgestellt, daß die Höhe der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung gemäß § 25a Abs. 1 leg. cit. für 1990 monatli... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §127a;GSVG 1978 §25;GSVG 1978 §25a;
Rechtssatz: § 127a GSVG bezieht sich ausschließlich auf eine abschließende leistungsrechtliche Beitragsgrundlagenfeststellung in Mehrfachversicherungsfällen. In Fällen, in denen eine versicherungspflichtige Tätigkeit nach dem GSVG erst begonnen worden ist, und eine Beitragsgrundlage nach § 25 GSVG nicht festgestellt... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat mit Bescheid vom 4. Jänner 1990 festgestellt, daß der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GSVG seit 1. Dezember 1988 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung unterliege (Spruchpunkt 1), die vorläufige Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung im Dezember 1988 S 12.029,-- und im Jahre 1989 S 12.342,-- monatlich betrage (Spruchpunkt 2) und der Beschwerdeführer gemäß § 27 Abs. 1 GSVG verpflicht... mehr lesen...
Index: 66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25a;
Rechtssatz: § 25 a GSVG gilt für die Fälle, in denen eine Beitragsgrundlage gem § 25 Abs 1 leg cit deshalb nicht festgestellt werden kann, weil es Einkünfte aus einer die Pflichtversicherung nach dem GSVG begründenden Erwerbstätigkeit IM DRITTVORANGEGANGENEN KALENDERJAHR in Ermangelung der Ausübung einer Tätigkeit iSd § 25 Abs ... mehr lesen...