Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 17.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.03.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.01.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 02.04.2019 um 12:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 09:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.02.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 04.04.2019 um 11:00 Uhr an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge auch: BFA) vom 13.06.2016 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen (§§ 55 und 57 AsylG) nicht erteilt und eine Rückkehrentscheidung betreffend seinen Herkunftsstaat Tunesien erlassen sowie die Zulässigkeit der Abschiebung nach Tunesien festgestellt. Zudem wurde gegen ihn ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Einreiseverbot erl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 11.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 22.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.09.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 21.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 02.04.2019, Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 20.05.2019 an, die mit Mitteilungen vom 23.04.2019, Zl. XXXX und XXXX , auf den 15.05.2019 verlegt wurde, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vern... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 14.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.08.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.10.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.06.2019 fand am Bundesverwaltungsgericht, in der Außenstelle Linz, eine öffentliche mündliche Beschwerdeverhandlung zu den GZen. XXXX und XXXX statt, zu welcher die Antragstellerin ordnungsgemäß geladen wurde und in deren Rahmen sie als Dolmetscherin fungierte. 2. Am selben Tag brachte die Antragstellerin die gegenständliche Honorarnote betreffend ihre Teilnahme an der öffentlichen mündlichen Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 01.04.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) der Einvernahme eines indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahme übersetzte der Beschwerdeführer sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ) zwecks Eintragung von Da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 27.05.2019 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) den Einvernahmen von fünf indischen Staatsangehörigen als Dolmetscher beigezogen. Im Zuge dieser Einvernahmen übersetzte er jeweils sechs auf Englisch abgefasste - zur Beantragung der Ausstellung eines Heimreisezertifikates erforderliche - Formulare der indischen Botschaft in Wien (" XXXX ") zwecks Eintragung von Daten ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.10.2019, XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 11.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.12.2019, Zl. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 10.12.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 18.09.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller (ordnungsgemäß) als Dolmetscher geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen G... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.11.2019 zu den GZen. XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 21.11.2019 eine öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom 20.08.2019 zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 25.09.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlungen an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufglie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.09.2019 zur GZ. XXXX und vom 16.09.2019 zur XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht (im Folgenden: BVwG) für den 08.10.2019 zwei öffentlich mündliche Verhandlung an, zu welchen der Antragsteller als Dolmetscher (ordnungsgemäß) geladen wurde. In der Ladung wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.10.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 17.12.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.10.2019, Zl. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 26.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.10.2019, XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 27.11.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 10.12.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 09.01.2020 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Im Schriftsatz wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliederung ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 12.09.2019, XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 19.11.2019 an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Im Schriftsatz wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust unter Aufgliede... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 29.07.2019, zu den GZen. XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 01.08.2019 an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust, unter Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, beim... mehr lesen...