Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Mai 2005 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 76 AVG iVm § 5a Abs. 2 StVO aufgetragen, die Kosten für die Blutuntersuchung durch ein näher genanntes gerichtsmedizinisches Institut in Höhe von EUR 550,-- für die Feststellung des Verursachens eines Verkehrsunfalls als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand zu tragen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §53a Abs2;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Hatte der Sachverständige mangels der in § 38 Abs. 1 GebAG 1975 vorgeschriebenen Aufgliederung keinen Gebührenanspruch, dann ist es auch nicht zulässig, dem Bf gemäß § 76 AVG diese Sachverständigengebühr vorzuschreiben... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §53a Abs2;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Beruft sich der Sachverständige gar nicht darauf, dass eine Aufschlüsselung der Gebührennote nicht möglich sei, sondern legt er nur dar, dass die "reguläre Berechnung" ein Vielfaches des in Rechnung gestellten Betrages... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/07/0027 E 24. April 2003 RS 2 Stammrechtssatz Enthält die Gebührennote des Sachverständigen entgegen § 38 Abs 1 GebAG 1975 keine Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, stellt dies einen Mangel dar, der die geschäftsordn... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin als Antragstellerin gemäß § 76 AVG aufgetragen, für die Tätigkeit der nichtamtlichen Sachverständigen für elektrotechnische und maschinentechnische Fragen im Rahmen eisenbahnrechtlicher Verfahren, DI L und DI S, im Ausmaß von insgesamt 396 Stunden Mühewaltung a EUR 106,10 (exklusive USt) einen Betrag von EUR 42.015,60 (exklusive USt) sowie für Reisegebühren und Zeitversäumnis einen Betrag von EUR 2.202,24 (exklusive USt), soh... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/03/0077 E 8. Juni 2005 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/03/0165 E 18. März 2004 RS 5 Stammrechtssatz Wenn der nichtamtliche Sachverständige seinen Gebührenanspruch nicht innerhalb der Frist des gemäß § 53a Abs. 1 zweiter... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin gemäß § 76 Abs. 1 AVG zur Tragung der Barauslagen in der Höhe von EUR 12.000,-- für die Tätigkeit von nichtamtlichen Sachverständigen in einem auf Antrag der Beschwerdeführerin eingeleiteten Verwaltungsverfahren. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass Univ. Prof. Dr. ED und Univ. Prof. Dr. JZ zu nichtamtlichen Sachverständigen gemäß § 52 AVG bestellt und mit der Erstel... mehr lesen...
I. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid erließ die belangte Behörde auf Antrag der Beschwerdeführerin gemäß § 41 Abs. 3 in Verbindung mit § 111 Z. 6 Telekommunikationsgesetz (TKG), BGBl. I Nr. 100/1997 idF BGBl. I Nr. 32/2002, eine Zusammenschaltungsanordnung, mit der ergänzend zu einer privatrechtlich vereinbarten Zusammenschaltungsvereinbarung zwischen der Beschwerdeführerin und der mitbeteiligten Partei die Zusammenschaltungsentgelte für Mobilterminierung und Mobiloriginierung (V... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1 idF 2001/I/137;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der nichtamtliche Sachverständige seinen Gebührenanspruch nicht innerhalb der Frist des gemäß § 53a Abs. 1 zweiter Satz AVG (in der im vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 137/2001) anzuwendenden § 38 Abs. 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975 gelten... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1 idF 2001/I/137;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: Der den nichtamtlichen Sachverständigen im vorliegenden Fall erteilte Auftrag umfasste ausdrücklich (nur) die Erstellung eines Gutachtens, welches der belangten Behörde mit 28. März 2002 übergeben wurde. Auch die vom Sachverständigen vorgelegte Gebührennote bezo... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der nichtamtliche Sachverständige seinen Gebührenanspruch nicht innerhalb der Frist des gemäß § 53a Abs. 1 zweiter Satz AVG (in der im vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung BGBl. I Nr. 137/2001) anzuwendenden § 38 Abs. 1 Gebührenanspruchsgesetz 1975 (vgl. das hg. Erkennt... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: Sowohl die Bestellung der nichtamtlichen Sachverständigen als auch die Honorarnote bezogen sich ausschließlich auf die Erstellung des - von den Sachverständigen am 25. Februar 2002 der belangten Behörde vorgelegten - Gutachtens; eine weitere Tätigkeit der nichtamtlichen Sachve... mehr lesen...
In seiner an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (die belangte Behörde) gerichteten Maßnahmen- und Richtlinienbeschwerde wandte sich der Beschwerdeführer gegen eine am 17. Februar 2000 in der Asylwerber-Unterkunft in 1100 Wien, Sonnwendgasse 2, im Zuge einer Hausdurchsuchung erfolgte - seiner Ansicht nach rechtswidrige - Freiheitsbeschränkung, Fesselung und Durchsuchung seiner Person sowie gegen eine Verletzung von Richtlinien dadurch, dass ihm weder der Anlass noch der Zweck des E... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §52 Abs2;AVG §53a idF 1998/I/158;AVG §53b idF 1998/I/158;AVG §76 Abs1 idF 1999/I/164;GebAG 1975 §31 Z6;GebAG 1975 §38 Abs1;GebAG 1975 §39;
Rechtssatz: Die Dolmetscherin hatte in ihrem Gebührenantrag betreffend die Verhandlung keine Umsatzsteuer im Sinn des § 31 Z 6 GebAG 1975 angesprochen, sodass die belangte Behörde mit Bescheid die Gebühren d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 19. Februar 1987 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für den Teich auf dem Grundstück Nr. 2497/140 der KG P abgewiesen (Spruchabschnitt I). Unter Spruchabschnitt II wurde gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Anordnung getroffen, dass der Grundwasser-Weiher bis spätestens 1. Juli 1987 mit Schotter zuzuschütten und der u... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52 Abs2;AVG §53a Abs1;AVG §76 Abs1;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: Enthält die Gebührennote des Sachverständigen entgegen § 38 Abs 1 GebAG 1975 keine Aufgliederung der einzelnen Gebührenbestandteile, stellt dies einen Mangel dar, der die geschäftsordnungsmäßige Behandlung des Gebührenantrags hindert, sodass ein Verbesseru... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Sch vom 6. August 1997 wurde den Beschwerdeführern gemäß § 16 Abs. 4 Slbg. BauPolG die Beseitigung des an der Nordseite des in ihrem Eigentum stehenden Wohn- und Geschäftshauses angebrachten und die Grundgrenze überragenden Vollwärmeschutzes aufgetragen. Gegen diesen Beseitigungsauftrag erhoben die Beschwerdeführer Berufung. Über ihre Einwendungen wurde von der Berufungsbehörde zur Feststellung des genauen Grenzverlaufes ein ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs2;GebAG 1975 §38 Abs1;
Rechtssatz: § 53a Abs. 2 AVG (in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 158/1998) enthält - anders als der im Verwaltungsverfahren nicht anzuwendende § 38 Abs. 1 GebAG - keine ausdrückliche Bestimmung des Inhalts, dass die Versäumung der zweiwöchigen Frist zur Geltendmachung des Gebührenanspruches durch den Sach... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53a Abs2;GebAG 1975 §38 Abs1;GebAG 1975 §39;GebAG 1975 §40;GebAG 1975 §41;GebAG 1975 §42;
Rechtssatz: Der Ausschluss der Anwendbarkeit der §§ 38 bis 42 GebAG im Verwaltungsverfahren wird von den Materialien zur AVG-Novelle 1982 damit begründet, dass es sich dabei um speziell dem gerichtlichen Verfahren entsprechende Bestimmungen handelt. Als s... mehr lesen...