Mit Schreiben vom 10. Juni 1991 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) die Einräumung eines forstlichen Bringungsrechtes zur Bringung von Schad- und Ernteholz aus ihrem Grundstück Nr. 1331, KG S, über das Grundstück Nr. 1330, KG S, der mitbeteiligten Partei. Eine einvernehmliche Lösung mit der mitbeteiligten Partei sei bis jetzt nicht erreicht worden. Die BH holte ein forstfachliches Gutachten der Bezirksforstinspektion vom 5. November 1991... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 6
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Unter Bringungskosten im Sinne des § 66 Abs 1 ForstG sind nicht die gesamten bei einer Bringungsvariante zu erwartenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren Bringungskosten zu verstehen. Ni... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 7
VwSlg 13246 A/1990 Stammrechtssatz Unter den aus dem "Eingriff in fremdes Eigentum" resultierenden Kosten sind die Aufwendungen für die Errichtung und Beseitigung von Vorkehrungen im Sinne des § 66 Abs 6 zweiter Satz ForstG e... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 7. März 1988 wurde die Satzung der Bringungsgenossenschaft "X-Weg" samt Anhang I - diese Schriftstücke bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides - gemäß § 70 Abs. 4 des Forstgesetzes, BGBl. Nr. 440/1975 (i.d.F. der Novelle BGBl. Nr. 576/1987), genehmigt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer einleitend aus, es sei ihm der Bescheid der Behörde erster Instanz nie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §67 idF 1987/576;ForstG 1975 §70 idF 1987/576;
Rechtssatz: Wenn die Weganlage, für deren Errichtung eine Bringungsgenossenschaft gegründet wird, nicht über Grundstücke des Bf geführt wird und sich dieser entschieden gegen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ausgesprochen hat, ist er nicht Partei in dem Verfahren betreffen... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Waldgrundstückes Nr. 125/1, KG. A, mit der Unterabteilung n1. Mit Eingabe vom 18. November 1985 beantragte sie mit dem Hinweis auf das Fehlen einer Bringungsmöglichkeit über dieses Grundstück und das Nichtzustandekommen einer Einigung mit dem Beschwerdeführer die Einräumung des Rechtes zur Bringung des auf dem genannten Grundstück zu schlägernden Holzes über das dem Beschwerdeführer gehörige Grundstück Nr. 126/1, KG. A. Laut Antrag sei auc... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576;
Rechtssatz: Unter Bringungskosten im Sinne des § 66 Abs 1 ForstG sind nicht die gesamten bei einer Bringungsvariante zu erwartenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren Bringungskosten zu verstehen. Nicht darunter fallen daher der allfällige Wertverlust infolge unzweckmäßiger Bringung un... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 Abs1 idF 1987/576;ForstG 1975 §66 Abs6 idF 1987/576;ForstG 1975 §67 idF 1987/576;
Rechtssatz: Unter den aus dem "Eingriff in fremdes Eigentum" resultierenden Kosten sind die Aufwendungen für die Errichtung und Beseitigung von Vorkehrungen im Sinne des § 66 Abs 6 zweiter Satz ForstG einerseits und für Leistungen unter dem Titel "Entschädigung" (§ 67 ForstG) andererseits... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist nach seinem Vorbringen Erhalter der nicht öffentlichen Straße "Hofzufahrtsweg S" in R. Mit Bescheid vom 29. März 1983 räumte die Bezirkshauptmannschaft Spittal a.d. Drau dem Mitbeteiligten H.P. über dessen Antrag unter Berufung auf die §§ 66 und 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975 (BGBl. Nr. 440/1975, im folgenden kurz: FG) das Recht zur Bringung von etwa 25 fm Holz aus der im Eigentum des Antragstellers stehenden Parz.Nr. nna, KG. R., über die im Eige... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §172 Abs6;ForstG 1975 §67;
Rechtssatz: Für behördliche Aufträge an den Bringungsberechtigten kommen die §§ 67 und 172 Abs 6 FG in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100037.X03 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 28.01.2009 mehr lesen...