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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn die Weganlage, für deren Errichtung eine Bringungsgenossenschaft gegründet wird, nicht über Grundstücke des Bf geführt wird und sich dieser entschieden gegen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ausgesprochen hat, ist er nicht Partei in dem Verfahren betreffend die Genehmigung der Satzung der Bringungsgenossenschaft.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988100206.X01Im RIS seit
09.07.1990