RS Vwgh 1990/7/9 88/10/0206

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Veröffentlicht am 09.07.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §67 idF 1987/576;
ForstG 1975 §70 idF 1987/576;

Rechtssatz

Wenn die Weganlage, für deren Errichtung eine Bringungsgenossenschaft gegründet wird, nicht über Grundstücke des Bf geführt wird und sich dieser entschieden gegen eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Genossenschaft ausgesprochen hat, ist er nicht Partei in dem Verfahren betreffend die Genehmigung der Satzung der Bringungsgenossenschaft.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988100206.X01

Im RIS seit

09.07.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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