Entscheidungen zu § 66a ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/3 99/10/0130

Mit Schreiben vom 6. Juli 1998 brachten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Villach (BH) vor, sie besäßen in der KG R. eine Waldfläche von 105 ha. Mangels einer anderen Bringungsmöglichkeit zu einer öffentlichen Straße seien sie gezwungen, die Forststraße "Erlachberg" zu benützen. Eine Aufnahme als Mitglied in die entsprechende Weggenossenschaft sei abgelehnt, eine Benützung der Forststraße unter der Bedingung der Bezahlung von Benützungsgebühren im Einzelf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 99/10/0130

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Aus welchem Grund einem Waldeigentümer oder Nutzungsberechtigten ein gesichertes Recht zur Benützung einer Bringungsanlage in einem für die zweckmäßige Bewirtschaftung des Waldes erforderlichen Ausmaß fehlt, ist im Grunde der §§ 66 bzw 66a ForstG 1975 nicht relevant. Nach diesen Bestimmungen ist vielmehr ausschließlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 99/10/0130

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Von einem "gesicherten Recht" zur Benützung einer Bringungsanlage kann nur dann gesprochen werden, wenn dem betreffenden Waldeigentümer ein - nicht auf die §§ 66 oder 66a ForstG 1975 gegründetes - zwangsweise durchsetzbares Recht auf Benützung der Bringungsanlage zukommt. European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 99/10/0130

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66;ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Betreffend den Begriff der "unverhältnismäßigen Kosten" in § 66a Abs 1 ForstG 1975 können im Hinblick auf den gleichartigen Regelungsgegenstand die in der Rechtsprechung zu § 66 ForstG 1975 entwickelten Grundsätze herangezogen werden. Danach liegen "unverhältnismäßige Kosten" dann vor, wenn der Überschuss des Erlöses ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

RS Vwgh 2001/9/3 99/10/0130

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66a Abs1;ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Als Tatbestandsvoraussetzung für die
Begründung: einer Duldungsverpflichtung nach § 66a Abs 1 ForstG 1975 hat die Behörde im Einzelfall zunächst zu prüfen, ob Bringungsanlagen, die die zweckmäßige Bewirtschaftung des Waldes ermöglichen, fehlen oder unzulänglich sind. Besteht in der Natur keine Bringungsmöglichkeit, die für eine Benütz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/7 95/10/0205

Mit Schriftsatz vom 7. Dezember 1992 beantragten die mitbeteiligten Parteien bei der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (in der Folge: BH) gemäß § 66a Forstgesetz die Einräumung des Rechtes zur Benützung der Forststraße "B", welche die einzige Bringungsmöglichkeit für ihre näher bezeichneten Waldgrundstücke darstelle, deren Benützung ihnen aber insbesondere durch den Beschwerdeführer regelrecht verweigert worden sei. Die BH holte - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 24. Mai... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.1996

RS Vwgh 1996/10/7 95/10/0205

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Die gem § 66a Abs 1 ForstG 1975 auferlegte Duldungsverpflichtung bedarf - um der von § 59 Abs 1 AVG geforderten Deutlichkeit zu entsprechen - einer solchen Bestimmtheit, daß über das Ausmaß dieser Verpflichtung und somit auch darüber kein Zweifel besteht, hinsichtlich welcher Waldgrundstücke die zu deren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1996

RS Vwgh 1996/10/7 95/10/0205

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: § 66a ForstG 1975 hat die Einräumung von dauernden Rechten zum Gegenstand (Hinweis E 22.10.1992, 92/10/0024, VwSlg 13731 A/1992 und E 30.5.1994, 91/10/0183). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995100205.X03 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/30 92/10/0143

Die Mitbeteiligten sind Eigentümer der Waldgrundstücke Nr. 59/4 und Nr. 60/3 der KG K. mit einer Gesamtfläche von ca. 9 ha. Der Erschließung dieser Grundstücke soll die geplante Forststraße "S-Wiese" dienen, die von einer über Grundstücke des Peter S. verlaufenden Forststraße ihren Ausgang nehmen und in einer Länge von 329 m über die Grundstücke des Beschwerdeführers Nr. 74 und 75 KG K. führen soll. Mit der Begründung: , daß alle Versuche der Mitbeteiligten, im Verhandlungswege eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/30 91/10/0183

Mit Eingabe vom 22. Februar 1991 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Magistrat Innsbruck, ihr die Benützung des Forstweges auf dem im Eigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstück Nr. 2198 der KG A zu gestatten und den Beschwerdeführer zu verpflichten, die erforderliche Benützung für die Fertigstellung der forstlichen Bringungsanlage L-Weg und für die weitere Bringung von Forstprodukten und allen forstwirtschaftlichen Maßnahmen zu dulden. Begründet wurde dieser Antrag damit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.1994

RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0143

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66 idF 1987/576;ForstG 1975 §66a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 5 Stammrechtssatz Das Kriterium "unverhältnismäßige Kosten" erfordert eine Gegenüberstellung einerseits des zu erwartenden "Erlöses der Forstprodukte" und andererseits der Bringungskosten, des Ausmaßes des Eingriffes in fremdes Eigentum sowie der allfälligen Entwertung des Holz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1994

RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0143

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Vom Instrument der zwangsweisen
Begründung: von Bringungsrechten nach § 66a ForstG 1975 muß wegen des damit verbundenen Eingriffes in fremdes Eigentum sparsam und nur als letztes Mittel, Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten fehlen. Was die Wirtschaftlichkeit der Waldnutzung betrifft, kommt dieses Instrument daher nur unter dem Gesichtspunkt d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1994

RS Vwgh 1994/5/30 91/10/0183

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §66a;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Duldung der Mitbenutzung einer dauernden Bringungsanlage ist nur gegenüber solchen Grundeigentümern auszusprechen, die sich einer Benutzung widersetzen, da nur ihnen gegenüber die Voraussetzungen des § 66a ForstG 1975 gegeben sind. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991100183.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.1994

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