RS Vwgh 1994/5/30 92/10/0143

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §66 idF 1987/576;
ForstG 1975 §66a;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/02 89/10/0236 5

Stammrechtssatz

Das Kriterium "unverhältnismäßige Kosten" erfordert eine Gegenüberstellung einerseits des zu erwartenden "Erlöses der Forstprodukte" und andererseits der Bringungskosten, des Ausmaßes des Eingriffes in fremdes Eigentum sowie der allfälligen Entwertung des Holzes durch unzweckmäßige Bringung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100143.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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