I. 1. Am 19. Juli 2000 beantragte die mitbeteiligte Partei, eine Bringungsgenossenschaft, die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung gemäß §§ 5, 7 und 8 Oö NSchG 1995 sowie die Erteilung der Errichtungsbewilligung gemäß § 62 Abs. 1 ForstG 1975 für die Forststraße H. 2. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2000 teilte der Bürgermeister der Marktgemeinde H. mit, dass die Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Errichtung der gegenständlichen im Gebiet der Ge... mehr lesen...
Index: E3L E15103020L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz OberösterreichL81504 Umweltschutz OberösterreichL81514 Umweltanwalt Oberösterreich80/02 Forstrecht
Norm: 31992L0043 FFH-RL Art4 Abs2;ForstG 1975 §61;ForstG 1975 §62;NatSchG OÖ 2001 §14;NatSchG OÖ 2001 §24;NatSchG OÖ 2001 §5;UmweltschutzG OÖ 1996 §5;
Rechtssatz: Mögliche Folgewirkungen des naturschutzbehördlich zu bewilligenden Projektes (Forststra... mehr lesen...
Am 25. Juli 2001 beantragte die mitbeteiligte Bringungsgenossenschaft bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen die forstbehördliche Bewilligung für die Errichtung der Forststraße "B" auf näher genannten Grundstücken der KG A mit einer Gesamtlänge von 4.850 lfm. Die Beschwerdeführer sind Mitglieder der Bringungsgenossenschaft. Die Forststraße führt über das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 2014/75 KG A. Die Arbeiten zur Errichtung der Forststraße wurden vor Erteilung der Bewilligung du... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63;
Rechtssatz: Die Eigentümer jener Grundstücke, die für die Errichtung einer Forststraße benötigt werden, können selbst dann, wenn sie Mitglieder der antragstellenden Bringungsgenossenschaft sind, im Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung nach §§ 62 und 63 ForstG geltend machen, die Nutzung oder Produktionskraft ihrer Liegenschaft werde durch di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Mai 2000 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß den §§ 62 und 63 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Errichtungsbewilligung für die Forststraße G erteilt. Der Beschwerdeführer ist Mitglied der antragstellenden Bringungsgenossenschaft (der mitbeteiligten Partei). Eine Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Einbeziehung in die für die Errichtung und Erhaltung der gegenständlichen Forststraße gebildeten Bri... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63;
Rechtssatz: Die Eigentümer jener Grundstücke, die für die Errichtung der Forststraße benötigt werden, können im Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung nach §§ 62 und 63 ForstG 1975 lediglich die Beeinträchtigung von Nutzung oder Produktionskraft ihrer Liegenschaften geltend machen; Einwendungen, die sich auf andere Fragen beziehen, sind im Ver... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung nach §§ 62 und 63 ForstG 1975 stützen sich Einwendungen, die sich gegen die Notwendigkeit der geplanten Forststraße richten, nicht auf ein subjektives Recht nach Forstgesetz (vgl das hg Erkenntnis vom 26. Juni 1995, Zl 95/10/0008, VwSlg 14276 A/1995). European ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. November 1994 wurde der mitbeteiligten Partei (mP) gemäß den §§ 62 und 63 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) die Errichtungsbewilligung für die Forststraße "U-Weg" auf den Grundstücken Nr. 760/1, 760/3 und 758/4, KG O, mit einer Gesamtlänge von rund 260 lfm erteilt. In der Begründung: wird - soweit für das verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung - ausgeführt, die Parteistellung der Beschwerdeführerin ergebe sic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen eines Liegenschaftseigentümers in einem Verfahren nach § 62 ForstG 1975 und § 63 ForstG 1975 gegen die Notwendigkeit einer geplanten Forststraße mit der
Begründung: , es entstehe durch diese Forststraße eine Üb... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Februar 1991 genehmigte die Bezirkshauptmannschaft (BH) gemäß § 70 Abs. 4 des Forstgesetzes 1975 (ForstG) in Verbindung mit § 170 leg. cit. die Satzungen der durch freie Vereinbarung der daran Beteiligten am 11. Oktober 1990 gebildeten Bringungsgenossenschaft Y-Straße. Der Beschwerdeführer ist nicht Mitglied dieser Bringungsgenossenschaft. Im Verfahren zur forstrechtlichen Bewilligung der von dieser Bringungsgenossenschaft geplanten Y-Straße holte die BH u. a.... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §6 Abs2;ForstG 1975 §60 Abs1;ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/18 89/10/0190 3 Stammrechtssatz Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Verfahren betreffend Errichtung einer Bringungsanlage nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993100113.X0... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 24. Mai 1989 wurde dem Ansuchen der mitbeteiligten Partei um Bewilligung zur Errichtung des Forstweges Y-Weg gemäß § 62 Abs. 2 lit. a, b und d sowie Abs. 3 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 in der Fassung BGBl. Nr. 576/1987, unter Vorschreibung von Nebenbestimmungen stattgegeben. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung führte der Beschwerdeführer im wesentlichen aus, es werde mit dem gegenständlichen Besc... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §6 Abs2;ForstG 1975 §60 Abs1;ForstG 1975 §62;
Rechtssatz: Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ist im Verfahren betreffend Errichtung einer Bringungsanlage nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1989100190.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Auf Grund des (Formular)Antrages vom 26. Juli 1984 erteilte die Bezirkshauptmannschaft N nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 21. Jänner 1985 Do, Di und Ca V-F (diese drei Mitbeteiligten werden auch als "Erbengemeinschaft nach Ca V-F" bezeichnet) sowie Er M, VH geb. M, HX, geb. M, BM und mj. AM, letztere vertreten durch Dr. Felix Schmid, (diese fünf Mitbeteiligten werden auch als "Erbengemeinschaft nach Jo M" bezeichnet) gemäß §§ 62 und 63 in Verbindung ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63;
Rechtssatz: Dem ForstG ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass die Bewilligung einer forstlichen Bringungsanlage gem §§ 62, 63 ForstG einen widersprechenden Grundeigentümer verpflichtet deren Errichtung auf seinem Grund zu dulden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100053.X03 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §63;
Rechtssatz: Die Einräumung oder der Bestand eines Bringungsrechtes nach dem GSLG (hier: Kärnten) bildet keine Tatbestandsvoraussetzung für die Bewilligung einer Forststraße nach dem ForstG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987100053.X02 Im RIS seit 27.04.2006 ... mehr lesen...
Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §62;ForstG 1975 §64;ForstG 1975 §69;
Rechtssatz: Der beabsichtigten Errichtung einer Forststraße (§§ 62, 64 ForstG) durch eine Genossenschaft geht die Bildung derselben voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986070107.X02 Im RIS seit 30.03.2006 mehr lesen...
Am 24. September 1976 beschlossen die Grundeigentümer, über deren Liegenschaften die geplante Bringungsanlage "S" führen sollte, einstimmig die Bildung der im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Bringungsgenossenschaft, zu deren Obmann LI einhellig gewählt wurde. Zu den zahlreichen an diesem Projekt beteiligten Interessenten zählte auch der Beschwerdeführer mit der Liegenschaft EZ. n1 KG N mit 35 Anteilen. Mit Bescheid vom 4. November 1976 erteilte die ... mehr lesen...