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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131 Abs1 Z1;Rechtssatz
Einwendungen eines Liegenschaftseigentümers in einem Verfahren nach § 62 ForstG 1975 und § 63 ForstG 1975 gegen die Notwendigkeit einer geplanten Forststraße mit der Begründung, es entstehe durch diese Forststraße eine Übererschließung, stehen nicht iZm der Frage der Beeinträchtigung von Nutzung oder Produktionskraft von Liegenschaften und berühren daher keine subjektiven öffentlichen Rechte des Liegenschaftseigentümers.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100008.X01Im RIS seit
20.11.2000