RS Vwgh 2001/9/3 2000/10/0181

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Veröffentlicht am 03.09.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §62;
ForstG 1975 §63;

Rechtssatz

Die Eigentümer jener Grundstücke, die für die Errichtung der Forststraße benötigt werden, können im Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung nach §§ 62 und 63 ForstG 1975 lediglich die Beeinträchtigung von Nutzung oder Produktionskraft ihrer Liegenschaften geltend machen; Einwendungen, die sich auf andere Fragen beziehen, sind im Verfahren nicht zu berücksichtigen (vgl das hg Erkenntnis vom 26. Juni 1995, Zl 95/10/0008, VwSlg 14276 A/1995).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000100181.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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