Index
80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §62;Rechtssatz
Die Eigentümer jener Grundstücke, die für die Errichtung der Forststraße benötigt werden, können im Verfahren betreffend die Errichtungsbewilligung nach §§ 62 und 63 ForstG 1975 lediglich die Beeinträchtigung von Nutzung oder Produktionskraft ihrer Liegenschaften geltend machen; Einwendungen, die sich auf andere Fragen beziehen, sind im Verfahren nicht zu berücksichtigen (vgl das hg Erkenntnis vom 26. Juni 1995, Zl 95/10/0008, VwSlg 14276 A/1995).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000100181.X01Im RIS seit
22.11.2001