Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater ist, ausgehend von einer monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 in Höhe von 10.229,11 EUR, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 832,50 EUR an die Antragstellerin, seine Tochter, verpflichtet. Soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung, verpflichtete das Erstgericht den Vater, an Sonderbedarf für Kosten einer Zahnregulierung, von ICP-Schuhen und eines Rollstuhls insgesamt 2.737,25 EUR zu bezahlen. Es wi... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen im Jahr 1993 die Ehe, der die Kinder Alexander geboren am 31. 10. 1994 und Niklas geboren am 9. 9. 1996 entstammen. Nach Inanspruchnahme des Karenzurlaubs und eines unbezahlten weiteren Karenzjahres begann die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge: Klägerin) cirka Mitte des Jahres 1999 wieder beim Finanzamt F*****, sie ist pragmatisierte Beamtin, zu arbeiten. Sie verdient monatlich inklusive Sonderzahlungen EUR 991 netto. Der Beklagte und ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur mehr Beklagter) erachtet den Revisionsrekurs entgegen dem betreffenden Ausspruch des Rekursgerichtes für zulässig, weil die "aktuelle" Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Frage, ob Alleinerzieherabsetzbetrag, Mehrkinderzuschlag, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge, Einkommen des beziehenden Elternteiles seien, unrichtig sei. Weiters bestehe keine Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu den Fragen,... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 28. 8. 2002 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser Ehe entsprossen drei Kinder: Björn, geboren am 28. 12. 1991, Lene, geboren am 6. 11. 1984 und Jan, geboren am 8. 10. 1982. Die Kinder werden im Haushalt der Klägerin betreut. Der Beklagte verließ die eheliche Wohnung in einem Einfamilienhaus im Jänner 2002. Der Beklagte ist "auf Grund eines Schenkungsvertrages außerbücherlicher Eigentümer" dieser Lie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 8. 2. 1996 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Ehe entstammen zwei - 1992 und 1994 geborene - Kinder. Der Kläger verpflichtete sich gegenüber der Beklagten mit gerichtlichem Vergleich, ihr ab 1. 3. 1996 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 4.000,-- (= EUR 290,69) zu bezahlen. Im Vergleich ist festgehalten, dass Grundlage hiefür ein monatliches Nettoeinkommen des Klägers von S 20.100,-- (inklusive Sonderzahlungen) ist und die Be... mehr lesen...
Begründung: Manfred P***** verpflichtete sich in dem anlässlich seiner Ehescheidung geschlossenen Vergleich vom 14. 5. 1999 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 2.200 S für seine bei ihrer Mutter verbleibenden Söhne Erik und Ralph. Als Unterhaltsbemessungsgrundlage wurde damals ein monatliches Nettoeinkommen von 14.500 S zugrunde gelegt. Der Unterhaltssachwalter begehrte die Erhöhung der Unterhaltsbeiträge auf je 5.000 S monatlich ab 1. 8. 2001. Der Vater erklärte sich ledigli... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der mj. Katrin Christine wurde am 1. 6. 1989 geschieden. Die Obsorge für das Kind wurde der Mutter übertragen, die es bis 11. 12. 2000 in ihrem Haushalt betreute und versorgte. Seither ist die Minderjährige in einem Heim untergebracht, dessen Kosten vom Land Kärnten getragen werden. Die Minderjährige kommt alle 14 Tage über das Wochenende zur Mutter und wird dann von dieser betreut und versorgt. Die Mutter erhält nach wie vor die Familienbeihilfe und k... mehr lesen...
Begründung: Seit der am 26. 3. 1999 erfolgten einvernehmlichen Scheidung der Ehe der Eltern der Zwillinge Yves und Sarah werden die Kinder im Haushalt der Mutter versorgt und betreut. Der Vater, der im Jahr 2001 ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von (umgerechnet) EUR 3.156,57 erzielte, hat sich am 22. 9. 2001 wieder verheiratet. Der neuen Ehe mit Marion L***** entstammt der am 23. 2. 2002 geborene Sohn Leon Vincent. Marion L***** erhielt von September 2001 bis Mai 20... mehr lesen...
Begründung: Seit der Scheidung der Ehe der Eltern der Minderjährigen am 25. 5. 1999 werden diese im Haushalt der obsorgeberechtigten Mutter betreut. Die Mutter bezieht die Familienbeihilfe für die Kinder. Der Vater wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 25. 8. 1999 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 5.700 S für Nikolaus und von 5.000 S für Maximilian ab 1. 11. 1998 verpflichtet. Der Entscheidung wurde ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen des Vaters ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Hernals vom 18. 5. 2000 wurde der Vater unter anderem verpflichtet, ab 1. 1. 1999 für den Unterhalt des mj Sebastian einen Betrag von monatlich S 7.500 und zum Unterhalt des mj Hannes einen solchen von S 5.500 zu zahlen. Der Vater beantragte die Herabsetzung der von ihm zu erbringenden Unterhaltsleistungen ab 1. 1. 1999 auf monatlich S 6.025 (Sebastian) bzw S 4.650 (Hannes). Er begründete diesen Antrag im Wesentlichen damit, dass nach ei... mehr lesen...
Begründung: Der Minderjährige wird seit der Scheidung seiner Eltern im Haushalt der Mutter betreut. Mit Vergleich vom 9. 10. 1998 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 4.000 S (= 290,69 EUR). Bis zum 30. 6. 2001 war der Vater für ein weiteres Kind sorgepflichtig. Er bezog im Jahre 2000 ein Jahresnettogehalt von 381.880,70 S (= 27.752,35 EUR), was einem monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen von 31.823 S (= 2.312,67 EUR) entspricht. Im Jahr 2001... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltspflicht des Vaters für Carola, Tanja und Katrin von bisher monatlich S 3.800, S 3.800 und S 3.300 ab dem 1. 1. 2001 auf S 4.100, S 4.100 und S 3.400 pro Monat; das Erhöhungsmehrbegehren von S 900, S 900 und S 1.100 pro Monat wies es ab. Es stellte im Wesentlichen fest, die Kinder befänden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Das Durchschnittseinkommen des Vaters betrage einschließlich anteiliger Sonderzahlungen rund S 25.700; wei... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. Februar 1997 geborene Minderjährige ist ein uneheliches Kind lediger, jeweils 26 Jahre alter Studenten. Er wird im Haushalt der Mutter betreut. Die Vaterschaft wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Enns vom 22. April 1998 festgestellt, jedoch ein Unterhaltsbegehren gegen den Vater von laufend 1.930 S monatlich mit der
Begründung: abgewiesen, er sei als Medizinstudent noch selbst unterhaltsbedürftig. Seine Eltern finanzierten dessen Wiener Wohnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 C 94/97a-13, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten an der Zerrüttung der Ehe festgestellt wurde. Die am 31. 7. 1993 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 26. 2. 1998, GZ 31 ... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des nunmehr 14jährigen Minderjährigen ist seit 1. 1. 1994 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.800 S verpflichtet. Der unehelichen Mutter wurde die Obsorge entzogen. Diese steht aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 20. 5. 1996 dem Land Oberösterreich als Jugendwohlfahrtsträger zu. Dem Kind wurde gemäß § 37 Oö JWG 1991 Erziehungshilfe in Form der vollen Erziehung gewährt. Der Minderjährige ist in einem Jugendwohnheim untergebr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Agnes A*****, geboren am *****, infolge Revisionsrekurses der Sachwalterin Gertrude R***** vertreten durch Dr.Klaus Messiner und Dr.Ute Messiner, Rechtsanwälte in Klagenfurt, gegen den Beschluß des Landesgeri... mehr lesen...
Begründung: Der nun 16 Jahre alte Sohn ist seit dem 1.Juli 1991 als Kraftfahrzeugmechanikerlehrling tätig und erhält eine Lehrlingsentschädigung von monatlich netto S 3.265, woraus sich einschließlich der Sonderzahlungen ein durchschnittliches eigenes Einkommen von etwa netto S 4.000 im Monat ergibt. Die Eltern leben getrennt. Der Lehrling wird in dem vom Vater geführten Haushalt betreut. Der Vater verdient als Bauhilfsarbeiter monatlich rund S 15.000. Das Erstgericht verpflicht... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe soll die Pflege und Erziehung des Kindes als Zuschuss erleichtern sowie die mit dessen Betreuung verbundenen Mehrbelastungen - zumindest zum Teil - ausgleichen. Sie ist als Sozialbeihilfe des öffentlichen Rechts eine besondere Form der Drittzuwendung. Der Staat verfolgt mit ihr einen doppelten Zweck: Den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und gleichzeitig... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Da der unterhaltsansprechende Ehegatte über die von ihm bezogene Familienbeihilfe für Kinder, die er in seinem Haushalt betreut, nicht frei verfügen kann, sondern sie den Kindern, für die sie gewährt wird, für deren Unterhalt beziehungsweise Pflege zuzuwenden hat, kann sie auch den Einkünften im Sinne des § 94 Abs 2 erster Satz ABGB nicht zugezählt werden. Als solche Einkü... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 3. 1989 war der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.400,- an die beklagte und gefährdete Partei (im nachstehenden Beklagte) ab 1. 4. 1989 verhalten; im Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Bewilligung der gesonderten Wohnungsnahme einigten sich die Parteien auf die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung des ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes St. Pölten vom 2. April 1990, 2 C 812/89-8, geschieden. Die Obsorge über den Minderjährigen steht nach dem anläßlich der Ehescheidung abgeschlossenen Vergleich der Mutter zu. Diese ist mit dem Minderjährigen im November 1985 nach Australien verzogen. Der Minderjährige begehrt ab 1. März 1990 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.800, einen rückständigen Unterhalt und die F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 31.1.1983 einen Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines PKWs, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, verschuldet hatte. Der Kläger erlitt beim Unfall einen Kniescheibenbruch rechts mit Bluterguß im rechten Kniegelenk, einen Verrenkungsbruch des linken Sprunggelenkes mit Abbruch des Innenknöchels sowie Ausbruch eines Knochenstückchens vom Schienbeinende mit beträchtlicher Bandzerreißung, ferner diverse Kör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 17.Dezember 1965 die Ehe. Dieser Ehe entstammen die Töchter Angelika, geboren am 26.Juni 1966, und Michaela, geboren am 8.August 1967. Im Jahr 1978 zog der Kläger aus der Ehewohnung aus, die beiden Töchter blieben bei der Beklagten. Der Kläger bezog allerdings weiterhin die Familienbeihilfe für die beiden Töchter. Dies war der Beklagten bekannt, sie verlangte bis zum Scheidungsverfahren vom Kläger nie, daß er zusätzlich zu seinen U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.1.1977 geborene Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall am 16.7.1985 schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten für die Unfallsfolgen ist unstrittig. Die Klägerin begehrte zuletzt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 839.440,50 s.A. Im einzelnen machte sie geltend: Schmerzengeld S540.000,-- Verunstaltungsentschädigung S 110.000,-- Kosten für Heimunterbringung Feber 1986 bis Juni 1987 und September 198... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 5. März 1984 anläßlich der Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55 a EheG einen gerichtlichen Vergleich, in welchem unter anderem folgendes vereinbart wurde: "Der Zweitantragsteller (Kläger) erklärt seine Einwilligung dazu, daß die Erstantragstellerin (Beklagte) ab 1.März 1984 die Familienbeihilfe für die vorbezeichneten Kinder (die beiden ehelichen Kinder der Streitteile) direkt bezieht, und erklärt, diese für die Vergangenheit erhalten zu haben." ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der uneheliche Vater der am 2. Mai 1976 geborenen Daniela R***, welcher der Kläger als Gatte der Mutter im September 1978 seinen Familiennamen gegeben hat. Die Mutter Ingrid R*** hatte am 22. April 1978 den Kläger geheiratet. Diese Ehe wurde am 20. November 1984 geschieden. Mit der am 31. Dezember 1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger mit der Behauptung, er habe in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 30. September 1984 für die mj. Daniela ... mehr lesen...