Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, der Beschwerdeführer sei am 19. Oktober 1990 in einer Gruppe von mehreren Radfahrern über die Grünbergstraße im 12. Wiener Gemeindebezirk stadtauswärts in Richtung Graf Seilern Gasse gefahren. An einer - in der Beschwerde näher bezeichneten - Stelle sei die Gruppe von einem Beamten der Bundespolizeidirektion Wien angehalten worden. Als sich der Beschwerdeführer bei einem Sicherheitswachebeam... mehr lesen...
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Norm: StGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4VStG §35 litcEGVG ArtIX Abs1 Z1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme der Ordnungsstörung; keine
Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung
Rechtssatz: Der die Festnahme vornehmende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer begehrt in der vorliegenden, auf Art144 Abs1 B-VG gestützten, an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß er bei der Anhaltung durch Beamte der belangten Behörde (nämlich der Bundespolizeidirektion - BPD - Wien) am 03.04.1989 geschlagen, mißhandelt und beschimpft wurde, in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behand... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbEMRK Art3WaffGG
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch die Anwendung von Körperkraft im
Zuge einer Anhaltung
Rechtssatz: Nach dem übereinstimmenden und zutreffenden Vorbringen der Beschwerde und der Gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der ghanesische Staatsangehörige K K A begehrt mit seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden, daß Beamte der Bezirkshauptmannschaft Baden A) am 25. Mai 1990 ihm die Annahme eines (schriftlichen) Asylansuchens verweigerten, B) ihn a) am 1. Juni 1990 mit Handschellen fesselten und b) festnahmen und bis... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteStGG Art8EMRK Art3FremdenpolizeiG §10 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung durch nicht notwendige, ungerechtfertigte
Fesselung mit Handschellen; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch Festn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer bekämpfen, gestützt auf Art144 Abs1 B-VG, ihre Festnahme am 8. November 1989 gegen 23.45 Uhr, ihre nachfolgende Anhaltung bis 1.45 Uhr bzw. 9.45 Uhr des folgenden Tages sowie das Vorgehen von Sicherheitswachebeamten gegen sie (Schläge und Tritte, Stoßen des Kopfes gegen eine Tischplatte, Fesselung mit Handschellen, Hinabstoßen über eine Treppe sowie Beleidigungen und Bedrohungen gegen H H, Schlag mit dem Gummiknüppel gegen den
Kopf: so... mehr lesen...
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Norm: StGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme;
vertretbare Annahme der Begehung einer gerichtlich strafbaren
Handlung; keine Verletzung im Recht auf Unterlassung unmenschlicher
oder erniedrigender Behandlung durch Gewaltanwendung im Zuge einer
Festnahme Re... mehr lesen...