RS OGH 1994/1/25 4Ob4/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1994
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Norm

AMG §1
AMG §11
LMG §5
UWG §7 F3

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz bisher das Inverkehrbringen ihres Repellents Tyrasan nicht untersagt hat, kann aber weder der Schluß gezogen werden, daß dieses Mittel ganz allgemein keinerlei schädliche Wirkungen zeitige, noch im besonderen, daß dieses Mittel keine für Kosmetika verbotene oder doch nicht zugelassenen und daher im Sinn des Verbotsprinzips gleichfalls untersagte pharmakologisch wirksamen Stoffe oder Farbstoffe enthalte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051374

Dokumentnummer

JJR_19940125_OGH0002_0040OB00004_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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