Norm
ABGB §1330 Abs2 BIIRechtssatz
Der gute Glaube reicht nicht aus, einen Verstoß gegen § 7 UWG auszuschließen. Der Verbreiter einer kreditschädigenden Tatsachenbehauptung muss den Wahrheitsbeweis erbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.03.2011