RS OGH 1994/10/4 4Ob109/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1994
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Norm

UWG §7 E1

Rechtssatz

Daß es dem Ansehen - und damit letztlich auch dem wirtschaftlichen Erfolg - einer Zeitung überaus abträglich ist, wenn sich die Meinung verbreitet, dort würden erfundene Interviews gebracht, liegt auf der Hand.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079706

Dokumentnummer

JJR_19941004_OGH0002_0040OB00109_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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