RS OGH 1993/11/16 4Ob116/93, 4Ob300/00x, 4Ob241/16v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1993
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Norm

UWG §7 A

Rechtssatz

Ankündigungen dürfen nicht zergliedernd betrachtet werden; vielmehr muss darauf abgestellt werden, welchen Gesamteindruck der Durchschnittsinteressent bei flüchtiger Betrachtung erhält.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0078948

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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