RS OGH 1993/11/16 4Ob116/93, 4Ob120/94, 4Ob49/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.1993
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Norm

UWG §1 C5a
UWG §7 A

Rechtssatz

Der Beklagten steht es selbst bei herabsetzenden Äußerungen über einen Mitbewerber frei, das Fehlen der Wettbewerbsabsicht oder deren völliges Zurücktreten hinter anderen Beweggründen ihres Verhaltens zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0077659

Dokumentnummer

JJR_19931116_OGH0002_0040OB00116_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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