Norm
UWG §1 D1cRechtssatz
Von sachbezogener Kritik kann nur gesprochen werden, wenn das Werturteil den unbestrittenen oder bewiesenen Tatsachen entspricht, ermöglicht doch nur eine korrekte, den Tatsachen entsprechende Information dem Adressaten eine sichere Beurteilung des Geschehens und der geäußerten Kritik. "Wilde Medienhatz" der Vbg Nachrichten. - konkreter Vorwurf und nicht pauschale Herabsetzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0078194Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00021_9400000_001