Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der wöchentlich wochentags in 13 Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „Oberösterreichische Rundschau" (mit Ausnahme einer Regionalausgabe eine Kaufzeitung). Die Erstbeklagte gibt die wöchentlich in Oberösterreich in 14 Regionalausgaben erscheinende Gratis-Zeitung „Tips" heraus. Die Zweitbeklagte gibt die Gratis-Tageszeitung „Oberösterreichs Neue" herau... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben das Taxigewerbe. Der Beklagte hat wiederholt Taxifahrzeuge im Bereich der Talstation einer auch von Wintersportlern benutzten Seilbahn auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr abgestellt, um Fahrgäste zur Beförderung aufzunehmen, und mit diesem Verhalten gegen ein dort mit wenigen - so auf die Klägerin, nicht aber auf den Beklagten zutreffenden - Ausnahmen verordnetes allgemeines Parkverbot verstoßen. Die Vorinstanzen haben dem Beklagten a... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei hat aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 18. April 2007, AZ 19 Cg 43/07f, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von periodischen Druckschriften, insbesondere der Tageszeitung „Ö*****", die Ankündigung und/oder Durchführung von Gewinnspielen, insbesondere des „10.000 Euro-Poker" Gewinnspiels, zu unterlassen, wenn dabei Preise nicht unbedeutenden Wertes gewonnen werden können, und zur Teiln... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin des wöchentlich erscheinenden Magazins "N*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift "D*****". In der Ausgabe der Zeitschrift "D*****" Nr. 26 vom 28. 6. 2000 ist auf Seite fünf ein Inserat abgedruckt, in dem eine Körpercreme beworben und zugleich die Teilnahme an einem Gewinnspiel mit wertvollen Preisen eröffnet wird. An diesem Gewinnspiel kann man nur mit dem im Inserat abgedruckte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der "N***** Zeitung", die Beklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Der S*****". Der Jahresabonnementpreis des periodischen Druckwerks "S*****" beträgt 3.280 S. Im Oktober 1998 rief die Beklagte den sogenannten "Club der Leser" (folgend: CdL) ins Leben. Dieser gewährt seinen Mitgliedern zahlreiche, meist geldwerte Vergünstigungen. Der Preis der Jahresmitgliedschaft beim CdL beträgt 800 S. In der Ausgabe des "S*****" vom 18. 12. 1998 find... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin des Nachrichtenmagazins "N*****". Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung"; die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In der Ausgabe der "Neuen Kronen Zeitung" vom 13. 9. 1998 wurde folgende entgeltliche Einschaltung veröffentlicht: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu untersagen, im g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der periodischen Druckschrift "K*****", die hauptsächlich in Kärnten und in der Steiermark erscheint. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "N***** Zeitung", die in der Steiermark unter dem Titel "S*****" und in Kärnten unter dem Titel "K*****" als Mutationsausgabe erscheint. Der Erstbeklagten fließen sämtliche Anzeigen- und Verkaufserlöse aus der "N***** Zeitung" zu; sie besorgt die gesamte wirtschaftliche G... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "NEWS". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Im April und Mai 1997 veranstalteten die Beklagten durch vier Wochen hindurch ein "Österreich Millionenspiel". Die Teilnehmer hatten Lose zu sammeln und auf einem "Urlaubs-Bonus-Scheck" einzukleben. Jedes der Lose lautete auf einen Geldbetrag zwis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die einen Versandhandel betreibt, veranstaltete im Herbst 1996 ein Gewinnspiel. Sie schickte auch Regina D***** (die in der Folge den behaupteten Schadenersatzanspruch an die Klägerin gemäß § 55 Abs 4 JN abgetreten hat) einen Warenkatalog samt Gewinnspielunterlagen zu. Darunter befand sich ein Blatt mit der Abbildung von sechs Hauptpreisen; der erste Hauptpreis war ein BMW 320i Cabrio oder S 420.000.- in bar. Auf demselben Blatt fanden sich sech... mehr lesen...
Begründung: Am 18.1.1996 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Dieser lautet in seinem Punkt 1.) auszugsweise: "1.) Die Beklagte ist bei sonstiger Exekution ab sofort schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bei Herstellung und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift "K*****", es zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren, wenn der Eindruck erweckt wird, daß der E... mehr lesen...
Norm: UWG §28 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 28 UWG Verweisungen: Preisausschreiben siehe auch § 1 D1h UWG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102686 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000UWG00028_9600000_001 mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte: Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimmer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****". Beide Parteien betreiben gegen Entgelt kommerzielle Werbung, unter anderem für Markenprodukte. Der beklagte ORF hat sich gegenüber der Römerquelle GmbH vertraglich verpflichtet, den Gästen der Fernsehsendung "Sport am Montag" "Römerquelle" zu kredenzen; dafür hat sich die Römerquelle GmbH ihrerseits verpflichtet, das Mineralwasser kostenlos zur Verfügung zu stellen und einen Produktionskostenzuschuß für die... mehr lesen...
Norm: UWG §28
Rechtssatz: Gewinnspiele sind keine Zugabe, wenn das Zeitungsunternehmen weder auf dem Titelblatt der Zeitschrift noch sonst in der Werbung darauf hingewiesen hat und die Personen, welche die Zeitung erwerben und dann erst beim Durchlesen auf das Gewinnspiel stoßen, keinen Anlaß haben, im Hinblick auf die Teilnahmebedingungen weitere Exemplare derselben Zeitschrift zu kaufen. - "Verführerschein" Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1UWG §28
Rechtssatz: In dem bloßen Veröffentlichen von Inseraten, mit denen der Inserentin einer Zeitung zur Förderung seines eigenen Unternehmens ein (erlaubtes) Gewinnspiel ankündigt, liegt noch kein Wettbewerbsverstoß des Zeitungsunternehmens durch Ankündigen von Zugaben. Der Umstand, daß solche Inserate bei bestimmten Leserkreisen die Beliebtheit der Zeitung, in der sie veröffentlicht werden, fördern und damit zu einer k... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 Z1UWG §28
Rechtssatz: Zur Förderung des Absatzes der eigenen Zeitung setzt das Zeitungsunternehmen Inserate Dritter, in denen Gewinnspiele angekündigt werden, auch dann ein, wenn es diese Inserate auf der Titelseite veröffentlicht und damit den Kaufentschluß des Publikums zum Erwerb eines Exemplars der Zeitung besonders bei attraktiven Gewinnspielen in erheblichem Ausmaß beeinflußt. Das kann auch dann zu einem verpönten Anloc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Norm: UWG §28
Rechtssatz: Auch zufallsabhängige Zuwendungen im Sinne des § 28 UWG müssen mit der Hauptware oder Hauptleistung in einem solchen Zusammenhang stehen, daß sie objektiv geeignet ist, den Kunden in seinem Entschluß zum Erwerb der Hauptware oder Hauptleistung zu beeinflussen, also ein Werbermittel oder Lockmittel sein. Entscheidungstexte 4 Ob 37/92 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". In der Ausgabe der "W*****-K*****" - einer Beilage zur "N***** Zeitung" - vom 17.8.1990 wurde die Veröffentlichung von "Kinder-Krimis" wie folgt angekündigt: "Ob Du ein wirklicher Meisterdetektiv bist, kannst Du gleich erproben. Thomas Br*****, TV-Liebling und Kinderbuchautor, hat für Dich nämlich drei Kinder-Krimis geschrieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende GmbH ist seit 30.3.1990 Medieninhaberin der Wochenzeitung "D*****"; sie hat an diesem Tag als Komplementärin der "D*****-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" deren Unternehmen gemäß § 142 HGB übernommen. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der Monatszeitschrift "R*****". Die zweitbeklagte KG, deren Komplementärin die drittbeklagte GmbH ist, besorgt den (Lohn-)Vertrieb der Zeitschrift "R*****". Der Viertbeklagte ist der Geschäftsführer der D... mehr lesen...