Norm
UWG §15Rechtssatz
Der Anspruch auf Übertragung einer Domain ist nicht Teil des Beseitigungsanspruchs. Die Übertragung einer Domain geht über eine Beseitigung des rechtswidrigen Zustands weit hinaus und verschafft dem Kläger eine Rechtsposition, deren Begründung eines besonderen Rechtsanspruchs bedürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119758Im RIS seit
10.03.2005Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018