Index: L65003 Jagd Wild Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft81/01 Wasserrechtsgesetz96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §1;BStG 1971;B-VG Art104 Abs2;JagdG NÖ 1974 §6;Österreichische BundesforsteG 1977 §1;WRG 1959 §4; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 16.3.1994 93/03/0123
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begründet ihren Antrag damit, daß ihr ein unverhältnismäßiger Nachteil durch den mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides bevorstehenden Eingriff in ihr Eigentumsrecht drohe. Sowohl die belangte Behörde als auch die mitbeteiligte Partei sprachen sich in ihren Stellungnahmen gegen die begehrte Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung aus. Beim gegenständlichen Bauabschnitt handle es sich um einen der letzten offenen Autobahnabschnitte zwischen Wien und der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971;EisbEG 1954;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Enteignung - Handelt es sich bei dem mit der eingeräumten Berechtigung ausgestatteten Dritten wie im vorliegenden Fall um die Vertreterin der Republik Österreich, der die Wahrnehmung öffentlicher Interessen ebenso aufgetragen ist wie der über ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer haben am 20. Jänner 1992 zu Zl. 92/06/0021 eine Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 9. Dezember 1991, Zl. 890.654/2-VI/12a-91, eingebracht. Vor Einleitung des Vorverfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde den Beschwerdeführern die Beschwerde zur Ergänzung binnen zwei Wochen durch Beilegung einer vollständigen Ausfertigung, Gleichschrift oder Kopie des angefochtenen Bescheides zurückgestellt. Innerhalb dies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: AVG §71 Abs1 lita;BStG 1971;VwGG §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/01/29 91/07/0001 1 Stammrechtssatz Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gemäß § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag damit, daß ihm ein unverhältnismäßiger Nachteil durch den mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides bevorstehenden Eingriff in sein Eigentumsrecht drohe. Durch die Entziehung der Nutzung seiner Grundstücke und durch die aus dem Straßenbau resultierenden Schäden an seinem landwirtschaftlichen Betrieb würde der Sohn des Beschwerdeführers gezwungen sein, eine andere Tätigkeit als jene des Bauern zu erlernen. Die belangte Behörde und die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Enteignung - Handelt es sich bei dem mit der eingeräumten Berechtigung ausgestatteten Dritten um die gesetzliche Vertreterin der Republik Österreich, der die Wahrnehmung öffentlicher Interessen ebenso aufgetragen ist wie der über die Berechtigung entscheidenden Behörde, so bedeutet dies, daß d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Enteignung - Die im Zuge eines Autobahnbaus erfolgte bloße Inanspruchnahme von Grundflächen des Antragstellers und die damit verbundene Entziehung der Nutzung daran während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann einen unverhältnismäßigen Nachteil schon deswegen nicht begründen, weil dem ... mehr lesen...
Mit Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 28. August 1980, BGBl. Nr. 406, wurde gemäß § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung BGBl. Nr. 294/1978 (BStG), der Straßenverlauf (Trasse) der A 2 Südautobahn im Bereich der Gemeinden Griffen und Völkermarkt auf der Grundlage konkreter Pläne bestimmt. Diese Verordnung wurde mit Verordnung vom 27. Mai 1986, BGBl. Nr. 304, geändert. Diese Änderung ist aber für das vorliegende Verfahren ohne Be... mehr lesen...
Index: Wege- und Straßenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971
Rechtssatz: Auch während des Enteignungsverfahrens kann eine Projektsänderung erfolgen (hier führt diese zur Inanspruchnahme von WENIGER Grund des ASt). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988060038.X03 Im RIS seit 19.11.2020 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §17;BStG 1971 §4;
Rechtssatz: Wenn es sich ausschließlich um Ausbaumaßnahmen an einer bestehenden Straße handelt, ist für das geänderte Projekt die Erlassung einer Verordnung nach § 4 BundesstraßenG nicht erforderlich. Auch bei gewissen Abweichungen von der bisherigen Trasse kann nicht von einer Umlegung iSd Gesetzes die Rede sein. European C... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §1;BStG 1971 §17;BStG 1971 §4;B-VG Art15 Abs1;B-VG Art17 Abs1;B-VG Art18;
Rechtssatz: Die Herstellung und Instandhaltung der Bundesstraßen obliegt dem Bund im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Hinweis auf E VfGH Slg Nr 4329, 5171 und 5677), woran nichts ändert, dass es (nur) für die Neuanlage, Umgestaltung oder Umlegung ein... mehr lesen...
Index: 96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §4;Straßenverlauf B 218 Langenloiser Straße 1978/211;
Rechtssatz: Der VwGH hegt keine Bedenken an der Gesetzmäßigkeit der VO BGBl 1978/211. Der § 4 des BStG 1971 - und zwar sowohl in der Fassung vor als auch nach der Nov BGBl 1983/63 - wendet sich an den Verordnungsgeber und nicht an den Normunterworfenen unmittelbar. In einem solchen Fall hat bei Änderung der Recht... mehr lesen...