RS Vwgh 1989/11/23 88/06/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.1989
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Index

Wege- und Straßenrecht
96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971

Rechtssatz

Auch während des Enteignungsverfahrens kann eine Projektsänderung erfolgen (hier führt diese zur Inanspruchnahme von WENIGER Grund des ASt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988060038.X03

Im RIS seit

19.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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