RS Vwgh 1988/5/19 88/06/0047

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §17;
BStG 1971 §4;

Rechtssatz

Wenn es sich ausschließlich um Ausbaumaßnahmen an einer bestehenden Straße handelt, ist für das geänderte Projekt die Erlassung einer Verordnung nach § 4 BundesstraßenG nicht erforderlich. Auch bei gewissen Abweichungen von der bisherigen Trasse kann nicht von einer Umlegung iSd Gesetzes die Rede sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988060047.X01

Im RIS seit

13.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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