RS Vwgh 1988/4/15 87/17/0172

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Veröffentlicht am 15.04.1988
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96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §4;
Straßenverlauf B 218 Langenloiser Straße 1978/211;

Rechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken an der Gesetzmäßigkeit der VO BGBl 1978/211. Der § 4 des BStG 1971 - und zwar sowohl in der Fassung vor als auch nach der Nov BGBl 1983/63 - wendet sich an den Verordnungsgeber und nicht an den Normunterworfenen unmittelbar. In einem solchen Fall hat bei Änderung der Rechtslage der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Verordnungsgeber im neuen Gesetz zur Anpassung zu verpflichten. (Im vorliegenden Fall zeigen die Übergangsbestimmungen, dass eine Anpassung früherer Verordnungen nicht vorgesehen ist)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170172.X03

Im RIS seit

28.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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