Begründung: Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung für die mit Bescheid der NÖ. L*** vom 15. Mai 1981, GZ II/3-552-R-1/1, zum Naturdenkmal erklärte Fläche des Grundstücks 4660, KG Altlichtenwarth der Antragsteller mit insgesamt S 63.000,-- fest. Es ging davon aus, daß das Ausmaß der zum Naturdenkmal erklärten Grundfläche einschließlich der unmittelbar angrenzenden, nicht bewirtschafteten Fläche 5423 m2 beträgt. Dabei nahm es auf den Verkehrswert der enteigneten Fläche... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund rechtskräftigen Bescheides des Bürgermeisters der Gemeinde Seefeld wurde gemäß § 18 Abs. 1 Tiroler Bauordnung, LGBl. 1974/42, zu Straßenbauzwecken aus der im Eigentum des Antragstellers stehenden Grundparzelle Nr. 73/3, EZ 558 KG Seefeld, eine Fläche von 350 m2 und aus der ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Grundparzelle Nr. 73/4, EZ 551 KG Seefeld eine Fläche von 644 m2 gegen Festsetzung einer Entschädigung von jeweils S 500,-- pro Quadratmeter enteignet... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs5EisbEG §30EisbEG §44oö JagdG §77 Abs1
Rechtssatz: Da ein Kostenersatz an den Enteigner außer Betracht bleibt, ist der Erfolg des Rechtsmittels des Enteigneten - ungeachtet der Zweiseitigkeit des Rechtsmittels - wie bei einem einseitigen Rechtsmittel zu honorieren. Bei teilweisem Erfolg gebührt ihm daher ein auf der Basis des Erfolges (ersiegten Betrages) berechneter Kostenersatz. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17. Februar 1983 nahm der Landeshauptmann von Oberösterreich für den Ausbau der B 139 Kremstalstraße im Baulos "Traun" das Eigentum des Antragstellers an einer Fläche von insgesamt 3040 m2 betreffend die Liegenschaften EZ 57 (Teile der Grundstücke 49/1, 43/2 und 1769/1), EZ 609 (Grundstück 13 und Teile des Grundstückes 12) sowie EZ 369 (Teile des Grundstückes 1772/9) jeweils KG Traun einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und des Bewuchses durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10.Jänner 1977 wurde zum Zwecke der Errichtung der S 42 Paß Thurn Schnellstraße "Tangente Kitzbühel" die im Eigentum des Antragstellers stehende Liegenschaft EZ 203 II KG Kitzbühel-Land, bestehend aus den 1556 und 962 m2 großen Grundstücken Nr.3037/3 Acker und 3035/6 Wiese/Rain nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 dauernd und lastenfrei zur Gänze enteignet und hiefür eine Enteignungsentschädigung von insg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 30.Dezember 1985, ON 51, bestimmte das Erstgericht (1.) die Entschädigungen für das von der R*** Ö*** (Bundesstraßenverwaltung) .... im Wege der Enteignung in Anspruch genommene Eigentum an näher bezeichneten Grundstücken mit 681.590 S und erkannte die R*** Ö*** (Bundesstraßenverwaltung) daher schuldig, restliche 84.240 S an den Antragsgegner zu bezahlen; (2.) das Mehrbegehren des Antragsgegners auf Zuerkennung eines weiteren Entschädigungsbetrages vo... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Die Enteigneten haben in ihrer durch einen Rechtsanwalt verfassten Äußerung zum Revisionsrekurs des Landes Vorarlberg den Zuspruch anwaltlicher Vertretungskosten begehrt. Da dem erkennenden Senat die in der jüngeren Lehre gegen die bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage vorgetragenen Bedenken berechtigt erscheinen, würde er mit seiner Entscheidung von der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in einer Rechtsfrage von grundsätzlicher B... mehr lesen...
Begründung: Zum Zwecke des Ausbaues der Karl-Innerebner-Straße in Innsbruck wurden eine Teilfläche des Grundstücks 1044 im Ausmaß von 182 m 2 , eine Teilfläche des Grundstücks 1045 im Ausmaß von 458 m 2 und das gesamte Grundstück 1061 im Ausmaß von 483 m 2 enteignet. Die Grundstücke 1044 und 1045 standen je zu einem Viertel im Eigentum des Erstantragstellers und je zu drei Viertel im Eigentum der Zweitantragstellerin. Das Grundstück 1061 stand im Alleineigentum des Drittantragst... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 24. November 1980, BauR-117/2-1980 Gr/Pl, nahm die R*** Ö***, Bundesstraßenverwaltung, für den Ausbau der A 7 Mühlkreis-Autobahn im Baulos "Anschlußstelle Füchselstraße" gemäß §§ 17 und 20 Abs. 1 BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954, BGBl. Nr. 71, das dauernde und lastenfreie Eigentum an den im Miteigentum der Antragstellerin stehenden... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 19. Oktober 1981, BauR-175/3-1981 Gr/Pl wurden gemäß den §§ 58 bis 60 des Oberösterreichischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 aus der der Antragstellerin gehörenden Liegenschaft EZ 169 KG D folgende Grundstücksteile enteignet: Aus 1096 Acker 103 m 2 , aus 1097 Wiese 120 m 2 , aus 1099 Acker 58 m ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 1017/1 (alle EZ 30 KG Bogenfeld) einschließlich der darauf errichteten Gebäude (Gasthof, Gästehaus und Wirtschaftsgebäude) und setzte die Enteignungsentschädigung insgesamt mit dem Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: In der auf Grund des § 23 Abs 2 Munitionslagergesetz erlassenen Verordnung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 14.Juni 1968, BGBl. Nr.226, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers B bestimmt wurde, war das Grundstück 584 KG C nicht als ganz oder teilweise im Gefährdungsbereich des genannten Munitionslagers liegend verzeichnet. In dem vom schon damals rechtsanwaltlich vertretenen Antragsteller Ing.Johann A am 11.Juli 1969 beim Bezirksgericht Linz i... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 9. April 1974 wurde gemäß § 17 BStG 1971 eine Teilfläche von 1540 m2 des Grundstücks 239/2 der EZ 247 KGS enteignet. Die Restfläche von 1341 m2 wurde gemäß § 18 Abs. 1 BStG 1971 eingelöst. Die Verwaltungsbehörde hatte die Entschädigung für die enteignete Fläche mit 4 334 386 S (d. s. 1540 m2 X 1100 S pro m = 1 694 000 S zuzüglich frustrierte Planungskosten von 2 530 386 S und Abbruchkosten von 110 000 S) und den Einlösungsbetrag fü... mehr lesen...
Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist das Begehren der Antragstellerin, die Enteignungsentschädigung für das im Spruch: genannte Grundstück höher als mit den vom Rekursgericht zugesprochenen 630 000 S zu bemessen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin Folge, hob im bekämpften Umfang die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Rechtssache insoweit an das Erstgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründu... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. Mai 1973, der infolge Zurückziehung einer Berufung der Antragstellerin im April 1974 rechtskräftig wurde, wurden gemäß §§ 17 und 20 BStG 1971 (in der Folge nur mehr BStG bezeichnet) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes 1954 Teile des 9885 m2 großen Grundstückes 884/1 Acker der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 141 KG K im Ausmaß von 3750 m2 einsc... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 14. März 1974, BauR-4345/4-1974 Ha/He, bestätigt mit Bescheid des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 25. April 1974, Zl. 534 132-II/16/74, wurde für den Neubau der Mühlkreisautobahn A 7 von dem im Miteigentum der Antragsteller stehenden Grundstück Nr. 872/5 Acker der EZ 1045 KG K ein 1010 m2 großes Teilstück enteignet. Den Antragstellern wurde von der Verwaltungsbehörde eine Entschädigung von 400 S pro m2 f... mehr lesen...
Norm: BStG §17BStG §20 Abs5EisbEG §1EisbEG §23 Abs1
Rechtssatz: 1./ Begehrt der Enteignete gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung, so ist nicht die Behörde, die im Verwaltungsverfahren in erster Instanz entschieden hat, sondern derjenige, für den enteignet wurde, Antragsgegner. 2./ Bezeichnet der Enteignete die Verwaltungsbehörde als Antragsgegner, ist aber der Enteigner aus dem Antrag zu erkennen, so ist die Bezeichnung des An... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 ABStG 1971 §20 Abs5EisbEG §4 A
Rechtssatz: Die Entschädigung ist auf den Zeitpunkt der Aufhebung des Rechtes bezogen festzusetzen, auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung des Entschädigungsbetrages ist nicht abzustellen (mit ausführlicher
Begründung: ). Anmerkung Bem: Ursprünglich fehlerhafte Doppelvergabe der RS-Nummer RS0085888; der ursprünglich zweite
Rechtssatz: zu dieser RS-Nummer ist jetzt unter RS... mehr lesen...
Norm: BStG §18 Abs2BStG §20 Abs5EisbEG §23 Abs1
Rechtssatz: Im gerichtlichen Verfahren zur Neufestsetzung der Enteignungsentschädigung ist nur derjenige Antragsgegner, der im Zeitpunkt der Einleitung des Verwaltungsverfahrens Eigentümer der in Anspruch genommenen Sache ist (so auch 5 Ob 179, 215/73). Entscheidungstexte 2 Ob 131/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 2 Ob 131/73 Ve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1BStG §20 Abs5EisbEG §24 Abs1EisbEG idF 13.12.2003 §48 Abs3
Rechtssatz: Zufolge § 24 Abs 1 EisbEG gelten auch für das Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen des AußStrG (SZ 33/73; SZ 40/11). Mangels einer diesbezüglich abweichenden Regelung kann daher ein bestätigender Beschluss des Rekursgerichts auch in einem Verfahren nach § 20 BStG 1971 nur im Rahmen des § 16 AußStrG angefochten werden. Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1BStG 1971 §20 Abs5EisbEG §24 Abs1EisbEG §30
Rechtssatz: Nach § 20 Abs 5 BStG 1971 sind für das gerichtliche Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung die Bestimmungen des EisbEG 1954 sinngemäß anzuwenden. Zufolge § 24 Abs 1 dieses Gesetzes gelten auch für das Rechtsmittelverfahren die Bestimmungen des AußStrG (SZ 33/73; SZ 40/11). Mangels einer diesbezüglich abweichenden Regelung kann daher ein bestätigender Beschluß des Re... mehr lesen...
Mit dem im Juni 1970 rechtskräftig gewordenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1970 wurde die Liegenschaft EZ 423 KG W, die im Eigentum der Antragstellerin stand und aus zwei Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 274 m2 besteht, enteignet. Die Entschädigung für die Antragstellerin wurde mit 250 S je m2 Grundfläche, 1000 S für einen Baum und 405.000 S für das Haus samt Nebenanlagen und Wertzuschlägen, insgesamt mit 474.500 S, bestimmt. In dem am 26. April... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs5EisbEG 1954 §24 Abs1
Rechtssatz: Diese Vorschriften verbieten dem Gericht keineswegs, die Ergebnisse des Verwaltungsverfahrens seinen Sachverständigen vorzuhalten und von ihnen eine Ergänzung ihres Gutachtens zu fordern, wenn es Bedenken gegen die Richtigkeit des zunächst erstatteten Gutachtens hat. Entscheidungstexte 5 Ob 103/73 Entscheidungstext OGH 04.07.1973 5... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung vom 24. 3. 1967, Zl BauR-61/3-1967 wurden unter anderem nicht näher bezeichnete Trennstücke verschiedener Parzellen der je zur Hälfte im Eigentum der Antragsteller August und Pauline H***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 18.170 m2 und ebensolche Trennstücke verschiedener Parzellen der im Eigentum der Antragstellerin Anna B***** stehenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Gesamtausmaß von 8.270 m2... mehr lesen...
Norm: ABGB §829BStG §20 Abs5EisbEG §30ForstG §66aForstG §67ZPO §14 C
Rechtssatz: Die Miteigentümer der von der Enteignung betroffenen Liegenschaft sind nicht einheitliche Streitgenossen. Entscheidungstexte 5 Ob 209/70 Entscheidungstext OGH 28.10.1970 5 Ob 209/70 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94 V... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 1961 sind aus dem Eigentum des Karl M. EZ. 20 KG. L. und EZ. 135 KG. O. insgesamt 7358 m2 zugunsten der Republik Österreich für den Ausbau der O.-Bundesstraße Nr. 78 enteignet worden. Auf Grund des zwischen den Parteien im Enteignungsverfahren getroffenen Übereinkommens vom 29. September 1961 ist dem Enteigneten eine Entschädigung von 41.850.50 S zuerkannt worden (abzüglich 2300 S für an Karl M. vom Fiskus ab... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §17BStG 1971 §20 Abs5EisbEG §4 ff A
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Untergerichte in der Frage des Zeitpunktes der Enteignungsentschädigung auf den Zeitpunkt der Enteignung (SZ 34/119, 2 Ob 178/61 = JBl 1961,594) abgestellt haben. Entscheidungstexte 5 Ob 23/65 Entscheidungstext OGH 18.03.1965 5 Ob 23/65 ... mehr lesen...
Norm: BStG §20 Abs5EisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht hat auszusprechen, wie viel dem Enteigneten ohne Rücksicht auf die Vorentscheidung der Verwaltungsbehörde nun gebührt. Entscheidungstexte 5 Ob 162/62 Entscheidungstext OGH 19.09.1962 5 Ob 162/62 Veröff: ÖVA 1964,93 5 Ob 110/67 Entscheidungstext OGH 14.06.1967 5 Ob ... mehr lesen...