Mit Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 2001 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 11. April 2000 betreffend die Genehmigung eines Parallelimportes zu der im Inland gemäß § 11 des Arzneimittelgesetzes (AMG), BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/1998, zugelassenen Arzneimittelspezialität Minirin 0,1 mg/ml - Nasenspray abgewiesen. Hersteller der Arzneispezialität Minirin 0,1 mg/ml-Nasenspray ist die Ferring AB, Malmö, Schweden. Die parallel einzuführend... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §11;AMG 1983 §7 Abs1 Z2;AMG 1983 §7;AMG 1983 §83;
Rechtssatz: Die Systematik des österreichischen Arzneimittelgesetzes führt dazu, dass auch bei der unmittelbaren Anwendung der vom EuGH in seiner Rechtsprechung zum Parallelimport entwickelten Grundsätze bei Vorliegen der dort angeführten Voraussetzungen eine Zulassung wie nach § 11 AMG zu erteilen ist. So ist etwa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 20. Oktober 1998 war der Beschwerdeführer schuldig erkannt worden, er habe es als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter eines näher bezeichneten Unternehmens, welches zur Ausübung des Kleinhandels gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994 berechtigt sei, zu verantworten, dass dieses Unternehmen am 16. Jänner 1997 im Standort der weiteren Betriebsstätte in W., L. 17, das gemäß § 1 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes als ... mehr lesen...
Index: 82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §1;AMG 1983 §59 Abs1;AMG 1983 §83 Z5;AMG AbgrenzungsV 1995 §1;
Rechtssatz: Ob ein Inhaltsstoff (hier Bromelain) im Anhang zur Abgrenzungsverordnung enthalten ist, ist nur für die Frage der Unterstellung des dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verhaltens unter die Abgrenzungsverordnung von Bedeutung, nicht aber für die Einstufung des Produktes als Arzneimittel. ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck erließ gegen die Beschwerdeführerin ein mit 4. Dezember 1990 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Die Beschuldigte hat, wie bei einer lebensmittelpolizeilichen Kontrolle am 30.5.1990 im "H Reformladen", festgestellt wurde, eine Teemischung bestehend aus: ... (es folgt die Aufzählung der verwendeten Pflanzen) ..., zum Verkauf bereitgehalten. Sie haben dadurch eine Übertretung nach § 83 Z. 6 Arneimittelgesetz iVm der Abgrenzungsve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §2 Abs10;AMG 1983 §83 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Begriff der "Abgabe" von Arzneimitteln im § 83 Z 6 AMG anders als im § 2 Abs 10 legcit auch das Bereithalten zum Verkauf einschließt, da dem AMG kein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, daß der Begriff der "Abgabe" an verschiedenen Stellen des Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §59 Abs3;AMG 1983 §83 Z6;AMG AbgrenzungsV 1989;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Wird im
Spruch: als verletzte Verwaltungsvorschrift § 83 Z 6 AMG iVm der AbgrenzungsV 1989 angeführt, entspricht diese globale Anführung der AbgrenzungsV nicht dem § 44a lit b VStG, da daraus nicht ersichtlich ist, welcher der unterschiedlichen Gebotstatbestände un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §83 Z6;VStG §44a lita;
Rechtssatz: § 83 Z 6 AMG verweist auf die §§ 57 bis 59 sowie 61 und auf Verordnungen nach § 59 Abs 3 bzw Bescheide nach § 59 Abs 4 oder 4a. Das Tatbild der Verwaltungsübertretung der unzulässigen Abgabe von Arzneimitteln ist daher nur dann erfüllt, wenn der Täter die Tatbestandselemente einer oder mehrerer der verw... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 23. September 1985 aus, der Beschwerdeführer sei als Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft an einem bestimmten Ort in Wien in der Zeit vom 28. Februar bis 14. März 1985 eine bestimmte Arzneispezialität ("X-Weizendorn-Elixier") abgegeben und am 14. März 1985 diese zur Abgabe bereitgehalten habe,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AHG 1949;AMG 1983 §59 Abs3;AMG 1983 §83 Z6;B-VG Art142;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art23;B-VG Art89;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 5 Stammrechtssatz Die Nichterlassung einer Verordnung kann zwar uU Anlaß zur... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien sprach mit Straferkenntnis vom 5. November 1987 aus, daß der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung dafür verantwortlich sei, daß diese Gesellschaft an zwei bestimmten Orten in Wien am 17. Juni 1987 bestimmte Arzneispezialitäten zur Abgabe bereitgehalten habe, und zwar 1) ohne Zulassung dieser Arzneispezialitäten durch das Bundesk... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AHG 1949;AMG 1983 §59 Abs3;AMG 1983 §83 Z6;B-VG Art142;B-VG Art18 Abs2;B-VG Art23;B-VG Art89;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 1990/12, S. 734;
Rechtssatz: Die Nichterlassung einer Verordnung kann zwar uU Anlaß zur Erhebung... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §57 Abs4;AMG 1983 §83 Z6;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs2;
Rechtssatz: Die Verantwortlichkeit des gewerbebehördlich bestellten Verantwortlichen ist auf den durch § 39 Abs 1 GewO und § 370 Abs 2 GewO abgesteckten Rahmen beschränkt, sodass der gewerberechtliche Geschäftsführer für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften, nicht ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: AMG 1983 §57 Abs4;AMG 1983 §83 Z6;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht vorliegen, weil nicht von einem geringfügigen Verschulden die Rede sein kann, wenn man davon ausgeht, dass sich der Besch als für den Verkauf Verantwortliche - offensichtlich - nicht mit der gebot... mehr lesen...