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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMG 1983 §2 Abs10;Rechtssatz
Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Begriff der "Abgabe" von Arzneimitteln im § 83 Z 6 AMG anders als im § 2 Abs 10 legcit auch das Bereithalten zum Verkauf einschließt, da dem AMG kein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, daß der Begriff der "Abgabe" an verschiedenen Stellen des Gesetzes mit unterschiedlichem Begriffsinhalt verwendet würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100019.X02Im RIS seit
09.08.2001