RS Vwgh 1992/5/18 92/10/0019

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Veröffentlicht am 18.05.1992
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001 Verwaltungsrecht allgemein
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §2 Abs10;
AMG 1983 §83 Z6;
VwRallg;

Rechtssatz

Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Begriff der "Abgabe" von Arzneimitteln im § 83 Z 6 AMG anders als im § 2 Abs 10 legcit auch das Bereithalten zum Verkauf einschließt, da dem AMG kein Anhaltspunkt zu entnehmen ist, daß der Begriff der "Abgabe" an verschiedenen Stellen des Gesetzes mit unterschiedlichem Begriffsinhalt verwendet würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100019.X02

Im RIS seit

09.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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