RS Vwgh 1988/11/25 88/18/0316

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Veröffentlicht am 25.11.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §57 Abs4;
AMG 1983 §83 Z6;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht vorliegen, weil nicht von einem geringfügigen Verschulden die Rede sein kann, wenn man davon ausgeht, dass sich der Besch als für den Verkauf Verantwortliche - offensichtlich - nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit darum gekümmert hat, dass vor Abgabe der Fütterungsarzneimittel die Rezeptvorschreibung des behandelten Tierarztes eingeholt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180316.X04

Im RIS seit

25.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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