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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AMG 1983 §57 Abs4;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG nicht vorliegen, weil nicht von einem geringfügigen Verschulden die Rede sein kann, wenn man davon ausgeht, dass sich der Besch als für den Verkauf Verantwortliche - offensichtlich - nicht mit der gebotenen Aufmerksamkeit darum gekümmert hat, dass vor Abgabe der Fütterungsarzneimittel die Rezeptvorschreibung des behandelten Tierarztes eingeholt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180316.X04Im RIS seit
25.08.2006Zuletzt aktualisiert am
02.08.2010