Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Mit als „Mandatsbescheid“ bezeichneten Bescheid des Präsidenten des Landesgerichts für Strafsachen Wien (in Folge: Behörde) vom 26.08.2021, Zl. 046 201 JV 1163/21x, wurde Dr. iur. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer), einem Juristen und ehemaligen Rechtsanwalt, der Zutritt zum Gerichtsgebäude des Landesgerichts für Strafsachen Wien unbefristet verboten, ohne diesem zuvor Parteiengehör zu g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Behördliches Verfahren: 1.1. In der Niederschrift des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (in der Folge: BASG) vom 11.04.2019, GZ 670088-24-18-INS, wurde festgehalten, dass am selben Tag in der XXXX XXXX , XXXX , die Erhebung der Tätigkeiten der beschwerdeführenden Partei (2.) aufgrund des Verdachtes auf Gewinnung menschlicher Zellen (Eizellen) ohne entsprechende Meldung gemäß § 19 Gewebesicherheitsgesetz (in der Folge: GSG) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin reiste illegal im Jahr 2012 ins Bundesgebiet ein und beantragte internationalen Schutz. Der Antrag wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 06.09.2012, GZ A13 427216-1/2012, letztlich negativ beschieden. Die Beschwerdeführerin kam ihrer Ausreiseverpflichtung nicht nach und stellte am 19.12.2016 durch ihre ausgewiesene Rechtsvertreterin einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Vorverfahren: 1.1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge BF), eine indische Staatsangehörige, reiste mit einem Visum nach Österreich ein und stellte am 25.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG). Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 02.02.2017, Zahl 1079158806-1518007843, den Antrag der BF auf internationalen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Der beschwerdeführenden Partei ("bP") wurde per Mandatsbescheid (§ 57 Abs. 1 AVG), welcher ihr am 23.7.2018 zugestellt wurde, der Ersatz von Dolmetscherkosten gem. § 53 Abs. 1 BFA-VG vorgeschrieben. Am 8.8.2018 langte eine mit Poststempel 7.8.2018 versehene Vorstellung gegen den oa. Mandatsbescheid bei der belangten Behörde (bP) ein, welche mit dem angefochtenen Bescheid gem. § 57 Abs. 2 AVG als verspätet zurückgewiesen wurde. Gegen de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Mandatsbescheid vom 16. Juli 2018 hat das Bundesamt der beschwerdeführerenden Partei [bP] gemäß § 57 Abs. 1 FPG i.V.m. § 57 Abs. 1 AVG aufgetragen, binnen 3 Tagen bis zu ihrer Ausreise durchgängig Unterkunft in der im
Spruch: näher bezeichneten Betreuungseinrichtung zu nehmen. Bundesamt begründete dies im Wesentlichen damit, dass der Antrag auf internationalen Schutz rechtskräftig abgewiesen worden sei. Diese Entscheidung sei samt einer Rückkehr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der minderjährige Beschwerdeführer stellte, im Gefolge seiner illegalen Einreise in das Bundesgebiet gemeinsam mit seinen Angehörigen, am XXXX 2015 durch seine Eltern als gesetzliche Vertreter einen Antrag auf internationalen Schutz. In weiterer Folge wurde das Verfahren des Beschwerdeführers am XXXX 2015 zugelassen. Am XXXX 2016 kehrten die Eltern des Beschwerdeführers unter Inanspruchnahme von Rückkehrhilfe freiwillig in den Herkunftsstaat zur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
Begründung: des Bescheides ist ins... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
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Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 04.10.2017, XXXX , wurde den beiden Beschwerdeführern gemäß § 80 Abs. 1 iVm § 360 Abs. 4 GewO 1994 iVm § 57 Abs. 1 AVG folgende Vorkehrung aufgetragen: "Die schwimmende Anlage XXXX ist binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides von ihrem derzeitigen Liegeplatz zu entfernen und an einem strömungsfreien, überwachten und hochwassersicherem Liegeplatz zu verheften." Der
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) beantragte am 04.04.2016 die Fortführung des Ermittlungsverfahrens gegen XXXX, das die Staatsanwaltschaft Graz am 10.03.2016 gemäß § 190 Z 2 StPO eingestellt hatte. Mit Beschluss des Landesgerichts XXXXvom 02.09.2016, XXXX, wurde der Fortführungsantrag abgewiesen und dem BF gemäß § 196 Abs 2 StPO die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags von EUR 90 aufgetragen. Dieser Beschluss wurde dem BF... mehr lesen...