Mit dem bekämpften Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck den Antrag des nunmehrigen Berufungswerbers auf Gewährung der Akteneinsicht betreffend das Verwaltungsstrafverfahrens des Lenkers des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen XY wegen Verwaltungsübertretung im Straßenverkehr am 15.01.2007 als unzulässig zurück. Begründet wurde diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass es sich bei den angezeigten Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrordnung um keine Privatankla... mehr lesen...
Beachte vorstehende Entscheidung wurde aufgehoben; VwGH vom 24.09.2003, Zl.: 2000/04/0137-7 Rechtssatz: Nach § 59 Abs3 Z5 und 6 OöVergG hat der Nachprüfungsantrag die
Gründe: , auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, zu enthalten. Daraus folgt, daß die Nachprüfungsorgane hier (anders als nach § 66 Abs4 AVG) an das entsprechende Parteienvorbringen des Antragstellers ("Beschwerdepunkte") gebunden sind und nicht auch darüber hinaus vorgefallene Rechtswidrigkeiten von Amts... mehr lesen...
Rechtssatz: Das dem Begehren auf Akteneinsicht zugrundeliegende Verwaltungsstrafverfahren legt dem Beschuldigten eine Verwaltungsübertretung nach der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung, LGBl Nr. 34/1994 idgF zur Last. Dieses Gesetz sieht nicht vor, daß die Behörde auch über die aus einer Verwaltungsübertretung abgeleiteten privatrechtlichen Ansprüche zu entscheiden hat. Das bedeutet, daß dem Berufungswerber auch keine aus § 57 Abs 1 VStG abgeleitete Parteistellung zukommt und dementsprechen... mehr lesen...
Begründung: 1.) Durch den Beschwerdeführer wurde am 24.7.1997, sohin fristgerecht, eine Beschwerde gemäß § 67a Abs 1 Z 2 AVG eingebracht. Es wird vorgebracht, daß der Beschwerdeführer am 18.7.1997, um ca 11.00 Uhr, in einen Akt der Magistratsabteilung 48, Zl Ma 48/A3-15582/97, Akteneinsicht begehrte. Diese Akteneinsicht sei ihm zuerst vom Sachbearbeiter Z und danach von seinem Vorgesetzen R vollständig verwehrt worden. Durch die Verweigerung der Akteneinsicht sei der Beschwerdeführer in se... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt keinen Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vornahme einer Akteneinsicht ist dann keine verfolgungsverjährungshemmende Tätigkeit, wenn auch der Anzeige ein konkreter Tatvorwurf nicht zu entnehmen ist (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Die Erhebung der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat gegen eine nicht als Bescheid zu qualifizierende Mitteilung - vorliegend die Mitteilung, daß der Antragsteller keine Akteneinsicht bekommt, weil er keine Parteistellung hat - begründete keine Zuständigkeit der Erstinstanz zu einer Bescheiderlassung vor der Entscheidung der Berufungsbehörde. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, es als Obmann und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ der reg R********************************** mbH mit dem Sitz in K, K*****straße 3, zu verantworten, daß - zumindest am 23.1.1992 das als giftig eingestufte und gekennzeichnete Produkt "ANIDRIDE SOLFOROSA - Schwefeldioxid 1 kg" im Wege der Sebstbedienung abgegeben worden sei, obwohl dies im Hinblick auf die Bestimmung des §32 Abs3 Chemikaliengesetz aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß einem Antrag auf Übersendung des Aktes an eine andere Behörde nicht nachgekommen wurde, kann nicht geschlossen werden, daß die Akteneinsicht nicht gewährt oder verweigert worden sei. Es wäre dem Beschuldigten möglich gewesen, direkt bei der Behörde erster Instanz Akteneinsicht zu nehmen. mehr lesen...
Begründung: I. Beweisaufnahme 1. Vorbringen des Beschwerdeführers Der Beschwerdeführer wies in der mündlichen Verhandlung vom 19.12.1991 auf seine 10-seitige Beschwerde hin. In dieser gab er an, er habe am 8.7.1991 gegen 00.00 Uhr zu Fuß, mit Fahrrad, das Restaurantlokal "A" erreicht. Er habe das Fahrrad zwischen einer Bank und einem Blumenstock abgestellt und sich auf eine Bank gesetzt, von wo er das Geschehen auf der Freiluftdiskothek beobachtet habe. Kurz vor 02.00 Uhr sei er aufgestand... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Beschimpfungen sind keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Schlagworte Festnahme, persönliche Freiheit, Anhaltung, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Verweigerung der Akteneinsicht mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Eine Festnahme liegt - unabhängig davon, ob sie verbalisiert wird oder nicht - nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes immer dann vor, wenn der Wille der Behörde oder des behördlichen Hilfsorganes primär auf eine Beschränkung der Freiheit einer Person gerichtet ist. Hingegen liegt eine Festnahme nicht vor, wenn eine andere Maßnahme den Betroffenen dazu nötigt, sich nicht zu ... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Dennoch lag insofern eine Anhaltung vor, als der Beschwerdeführer sich ausweisen, zum Streifenkraftwagen mitgehen und beim Streifenkraftwagen warten mußte, bis die Perlustrierung abgeschlossen war. Diese Anhaltung war somit etwa jener bei einer Fahrzeug- und Lenkerkontrolle vergleichbar. Der Beschwerdeführer konnte es sich nicht aussuchen, ob er der Aufforderung durch den Sicherheit... mehr lesen...
Beachte Beschluß des VfGH vom 15.3.1993, Zl B 154/92-13, über die Ablehnung der Beschwerde Rechtssatz: Die Verweigerung der Akteneinsicht stellt keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Schlagworte Festnahme, persönliche Freiheit, Anhaltung, erniedrigende und unmenschliche Behandlung, Verweigerung der Akteneinsicht mehr lesen...