Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf internationalen Schutz vom 14.05.2020 gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 idgf; abgewiesen (Spruchpunkt I.) Zudem wurde gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG die Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf ihren Herkunftsstaat Ukraine abgewiesen (Spruchpunkt II.) Mit Spruchpunkt III. wurde der beschwerd... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages den verfahrensgegenständlichen Antrag zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. 3. Die belangte Behörde legt den Akt des Verwaltungsverfahrens vor und erstattet keine Gegenschrift. 4. Mit Schreiben vom XXXX teilt die belangte Behörde unter Beischluss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 108415i,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 04.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen mit seiner behaupteten Homosexualität begründete. 2. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid der belangten Behörde vom 15.02.2017, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hin... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit bei der belangten Behörde am XXXX eingelangtem Studienbeihilfenbescheid beantragte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers zurück. 3. Gegen diesen Bescheid wurde mit bei der belangten Behörde am XXXX eingelangtem Schreiben fristgerecht Beschwerde erhoben. 4. Di... mehr lesen...
II. zu Recht erkannt: C) 1. Der Beschwerde gegen Spruchpunkt III. zweiter Satz des angefochtenen Bescheides wird stattgegeben und festgestellt, dass gemäß § 52 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung auf Dauer unzulässig ist. XXXX wird gemäß §§ 54, 55 Abs. 1 und 58 Abs. 2 AsylG 2005 der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" für die Dauer von zwölf Monaten erteilt. 2. Der Beschwerde wird hinsichtlich Spruchpunkt III. dritter Satz und IV. des angefochtenen Bescheides sta... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte für die Antragsjahre 2015 bis 2018 je einen Mehrfachantrag-Flächen, beantragte die Gewährung von Direktzahlungen sowie einer Ausgleichszulage und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Applikation INVEKOS-GIS eine Reihe von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei einem EDV-gestützten Abgleich der Referenzflächen 2019 mit den Beantragungen der Jahre 2015 bis 2018 wurde festgestellt, dass im angeführten Zeitraum einzeln... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte für die Antragsjahre 2015 bis 2018 je einen Mehrfachantrag-Flächen, beantragte die Gewährung von Direktzahlungen sowie einer Ausgleichszulage und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Applikation INVEKOS-GIS eine Reihe von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei einem EDV-gestützten Abgleich der Referenzflächen 2019 mit den Beantragungen der Jahre 2015 bis 2018 wurde festgestellt, dass im angeführten Zeitraum einzeln... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte für die Antragsjahre 2015 bis 2018 je einen Mehrfachantrag-Flächen, beantragte die Gewährung von Direktzahlungen sowie einer Ausgleichszulage und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Applikation INVEKOS-GIS eine Reihe von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei einem EDV-gestützten Abgleich der Referenzflächen 2019 mit den Beantragungen der Jahre 2015 bis 2018 wurde festgestellt, dass im angeführten Zeitraum einzeln... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin stellte für die Antragsjahre 2015 bis 2018 je einen Mehrfachantrag-Flächen, beantragte die Gewährung von Direktzahlungen sowie einer Ausgleichszulage und spezifizierte zu diesem Zweck in der Internet-Applikation INVEKOS-GIS eine Reihe von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Bei einem EDV-gestützten Abgleich der Referenzflächen 2019 mit den Beantragungen der Jahre 2015 bis 2018 wurde festgestellt, dass im angeführten Zeitraum einzeln... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1. Die Mitbeteiligten XXXX und XXXX sind die Eltern des XXXX . Sie sind syrische Staatsangehörige, sunnitischen Glaubens und Angehörige der arabischen Volksgruppe. Sie stellten am 9. November 2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Mit den Bescheiden vom 24.08.2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge auch „BFA“) die Anträge der Mitbeteiligten auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 i... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen 1. Mit Bescheid vom 20.05.2020, Zl. U-UVP-10/37/22-2020 stellte die belangte Behörde fest, dass für das Projekt „ XXXX “ der mitbeteiligten Partei keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. 2. Gegen diese Entscheidung erhob der Beschwerdeführer Beschwerde. 3. Mit an das Bundesverwaltungsgericht gerichtetem Anbringen vom 08.09.2020 erklärte der Beschwerdeführer, dass er die von ihm erhobene Beschwerde zurückziehe. II. Beweiswürdigung: Die F... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Der Beschwerdeführer stellte am 21.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 22.11.2015 erfolgte eine Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Am 21.03.2018 und am 19.06.2018 wurde der Beschwerdeführer vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit Bescheid des BFA vom 29.06.2018, Zl. 1096024108-151829715/BMI-BFA_STM_AST_01, wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürz... mehr lesen...